Nachtflugverbot auf Frankfurter Flughafen
Als einen Schlag ins Gesicht der in Frankfurt ansässigen Fluggesellschaften hat der Vorsitzende der Condor Geschäftsführung, Ralf Teckentrup, die jüngste Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts bezeichnet, in der die obersten Richter ein Nachtflugverbot für den Frankfurter Flughafen verhängten.
Frankfurt – „Der touristische Flug braucht die Nachtzeiten, insbesondere in den Tagesrandzeiten“, betonte Teckentrup. Nur so könnten die Ferienziele langfristig wettbewerbsfähig angeflogen werden. Der Gesetzgeber habe bewusst kein Nachtflugverbot im Gesetz vorgesehen, sondern eine Abwägung der Interessen. „Es ist unverständlich, dass das Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung die Interessen der Luftverkehrswirtschaft, hinter der zahlreiche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer stehen, missachtet. Der wichtigste Verkehrsknotenpunkt in Deutschland droht nach und nach von den internationalen Verkehrsströmen abgeschnitten zu werden, und dies wird sich auf andere deutsche Flughäfen auswirken.“
Der Ferienflieger Condor ist durch die Entscheidung stark betroffen. In einem regulären Flugplan hatte die Airline am Frankfurter Flughafen vor dem Nachtflugverbot 20 Prozent der Flugbewegungen in der Zeit zwischen 23:00 und 5:00 Uhr durchgeführt.
Erleichtert zeigte sich Teckentrup über das Urteil hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der neuen Nordwest-Landebahn. Diese biete neue Chancen für die Region Frankfurt: „Wir können zahlreiche neue Ziele ins Flugprogramm aufnehmen. So fliegt Condor im kommenden Winter neu nach Rangun in Myanmar, nach Siem Reap in Kambodscha, nach Rio de Janeiro in Brasilien und auf die Kapverdischen Inseln“, unterstrich Teckentrup.[bsa_pro_ad_space id=“8,13″ if_empty=“13″ delay=“5″]