Die Lockerungsphase 1 füllt Terrassen mit Gästen und die Geschäfte freuen sich wieder über Kundschaft
Kanarische Inseln – Tag 1 von Phase 1 der Lockerungen sorgte vielerorts auf den Kanarischen Inseln für Leben in den Straßen. In Teneriffas Hauptstadt Santa Cruz de Tenerife hatten Kellner der Café-Terrassen, die eine Öffnung gewagt hatten, alle Hände voll zu tun. Fast überall waren sämtliche Tische belegt. Angehörige, die sich seit Wochen nicht gesehen hatten, trafen sich auf einen Kaffee, Freunde auf ein Bier. Es herrschte viel Freude über die wiedergewonnene Freiheit, die allerdings auch einige dazu verleitete, allzu unbekümmert damit umzugehen. Auf vielen Terrassen waren kleinere und größere Gruppen von Menschen zu sehen, die den vorgeschriebenen Sicherheitsabstand nicht einhielten.
Die Straßen füllten sich schon am Vormittag mit Menschen, die neugierig nach geöffneten Geschäften Ausschau hielten. In Santa Cruz öffneten etwa die Hälfte der Geschäfte mit weniger als 400 Quadratmetern Verkaufsfläche und circa 30% der Café-Terrassen.
Abbas Moujir, Präsident des kanarischen Verbands Fauca, der die Interessen von Unternehmern und Dienstleistern in Stadtgebieten vertritt, ist der Meinung, dass im Laufe der Woche viele weitere Geschäfte und Terrassen öffnen werden.
Auch in Gran Canarias Hauptstadt Las Palmas füllten sich am ersten Tag der Lockerungsphase 1 die Straßen und Plätze mit Menschen. In den Cafés, die auf ihren Außenterrassen vorerst nur die Hälfte der üblichen Plätze anbieten dürfen, herrschte großer Andrang und manche Gäste mussten warten, bis ein Tisch frei wurde.
Die neuen gesetzlichen Regelungen der Phase 1 des spanischen „Deeskalationsplans“ sind äußerst umfangreich und wurden im offiziellen spanischen Gesetzblatt Boletín Oficial del Estado (BOE) vom 9. Mai auf 29 Seiten im Detail erläutert. Grob umrissen betreffen die Lockerungen folgende Bereiche:
Mobilität
Innerhalb der Provinz oder Insel gilt eine uneingeschränkte Bewegungsfreiheit. Personen aus demselben Haushalt, dürfen gemeinsam in einem Auto mit bis zu 9 Plätzen unterwegs sein.
Gesellschaftliches Leben
Der Besuch von Familienangehörigen und Treffen von Freunden in Gruppen von maximal 10 Personen sind erlaubt. Dabei sind Hygiene- und Abstandsregeln einzuhalten.
Sport
Sport im Freien ist erlaubt. Sportzentren können mit Einschränkungen (30% der Kapazität) wieder öffnen, wobei Gemeinschaftsbereiche wie Umkleiden geschlossen bleiben. Eine regelmäßige Desinfektion ist vorgeschrieben.
Schwimmbäder bleiben weiterhin geschlossen. Das Baden an den Stränden ist nicht gestattet.
Geschäfte
Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von bis zu 400 Quadratmetern dürfen öffnen. Die Kundschaft kann ohne vorherige Terminabsprache bedient werden, muss aber einen Sicherheitsabstand von zwei Metern einhalten. Öffnungszeiten speziell für Senioren sind einzurichten.
Shoppingcenter bleiben weiter geschlossen.
Gastronomie
Restaurants und Cafés dürfen ihre Außenbereiche unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsvorschriften wieder öffnen. Die Zahl der Plätze ist auf 50% der üblichen Kapazität beschränkt. Der Mindestabstand zwischen Tischen und Gästen muss zwei Meter betragen. Tische und Stühle müssen nach jedem Gastwechsel gründlich desinfiziert werden.
Gottesdienste
In den Kirchen können wieder Gottesdienste gefeiert werden. Die Zahl der Kirchgänger wird auf ein Drittel beschränkt. Das Tragen von Masken wird empfohlen.
Bibliotheken und Museen
Bibliotheken können für den Bücherverleih wieder öffnen und auch Museen dürfen wieder Besucher empfangen, allerdings in beschränkter Zahl und unter strengen Hygieneauflagen.
Kultureinrichtungen
Theater und andere Kultureinrichtungen können mit Einschränkungen öffnen. Die Besucherzahl wird auf ein Drittel beschränkt. Wenn die Veranstaltung im Freien stattfindet, gilt eine maximale Besucherzahl von 200 Personen; in geschlossenen Räumlichkeiten dürfen nicht mehr als 30 Personen zusammentreffen.
Hotels
Hotels und Urlaubsunterkünfte dürfen mit Einschränkungen und unter Auflagen wieder öffnen. Restaurants, Bars und sämtliche Gemeinschaftsbereiche müssen geschlossen bleiben. Auch die Nutzung der Pools, Spas, Fitnessräume, Diskotheken, Konferenzräume und Kinderspielbereiche bleibt verboten. Gäste dürfen mit Mahlzeiten und Getränken versorgt werden, allerdings nicht in den gemeinschaftlichen Speisesälen.
Aktivtourismus Aktivtourismus in der Natur ist in Gruppen von maximal zehn Personen erlaubt. Die Ausflüge dürfen nur durch zugelassene Anbieter im Aktivtourismus organisiert werden.
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