Datenaustausch über Verkehrsvergehen


Keine Straffreiheit mehr bei multas im Ausland

Mit der Straffreiheit ausländischer Autofahrer, die in Europa unterwegs sind, ist es längst vorbei. Geschwindigkeitsübertretungen oder bei Rotlicht die Ampel passieren, muss jetzt teuer bezahlt werden.

Wenn Sie mit Ihrem Auto in einem europäischen Land unterwegs sind, lassen Sie Vorsicht walten, denn nun sind Sie außerhalb Spaniens nicht mehr gegen multas „immun“.

Der Europäische Kommissar für das Automobilwesen hat jetzt mitgeteilt, es sei eine Direktive verabschiedet worden, die europaweit einen Informationsaustausch über Verkehrsvergehen unter den Staaten der EU vorsieht.

Wie aus dieser Mitteilung hervorgeht, wurde bereits in den vergangenen Monaten ein    starker Anstieg von Mitteilungen über Verkehrsstrafen in verschiedenen europäischen Ländern verzeichnet, wie Frankreich, Portugal, Ungarn und auch Kroatien. Aus Frankreich sind die meisten „multas“ eingegangen, hauptsächlich wegen Geschwindigkeitsübertretung, Überfahren von Stoppschildern oder Missachtung von Fußgängerübergängen.

In den Strafzetteln, welche spanische Autofahrer aus dem Ausland erhalten, sind die Strafverfahren und die verhängten Geldstrafen den Sätzen angepasst, die in den entsprechenden Ländern gelten.

Der genannte Datenaustausch über Verkehrsvergehen bezieht sich auf insgesamt acht Übertretungen. Neben den eingangs erwähnten – Geschwindigkeitsübertretung und Überfahren roter Ampeln – werden auch nicht angelegte Sicherheitsgurte, Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, Fahren ohne Schutzhelm oder Benutzung des Handys während der Fahrt „grenzüberschreitend“ geahndet.

Wer gegen den Strafzettel Einspruch einlegen möchte, muss dies vor der ausländischen Behörde tun, welche die Strafe verhängt hat.

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