Deklarierungspflicht für Auslandsvermögen über 50.000 Euro


Verstärkter Informationsaustausch mit Drittländern wird angestrebt

Besitzer von Vermögen im Ausland mit einem Wert von mehr als 50.000 Euro sind verpflichtet, dieses bei der Finanzbehörde zu deklarieren und zwar bis zum 30. März 2013. Das besagt das Königliche Dekret, das Mitte November vom Spanischen Ministerrat verabschiedet wurde.

Madrid – Es handelt sich dabei um eine Ergänzung des Gesetzes zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung und des Betrugs bei der Gesetzlichen Sozialversicherung, das vor drei Wochen in Kraft getreten ist.

Das Dekret schreibt die Frist vor, in der das Auslandsvermögen deklariert werden muss und sieht dafür das erste Quartal des kommenden Jahres vor. Die Steuerzahler sind verpflichtet, die Salden zum 31. Dezember 2012 anzugeben sowie die Durchschnittssalden der letzten drei Quartale von Kredit- und Sparkonten, Sparverträgen, Aktien, Versicherungen und sonstigen Anlagen, die sich außerhalb von Spanien befinden. Immobilien sind mit ihrem Kaufpreis zu bewerten.

Eine weitere Neuigkeit im Rahmen des kürzlich verabschiedeten Dekrets ist die Verpflichtung, auch in den Folgejahren Steuererklärungen abzugeben, wenn das genannte Limit von 50.000 Euro um mehr als 20.000 Euro überschritten wird.

Nun muss die Regierung noch das Modell eines Formulars verabschieden, damit die Steuerpflichtigen ihr Vermögen und ihre Immobilien deklarieren können.

Der Fiskus kann alle Bürger verfolgen, die ihr Vermögen im Ausland nicht erklärt haben, wenn die Abgabefrist verstrichen ist. Außerdem sieht das Gesetz zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung vor, dass aufgedeckte Einkünfte der letzten, noch nicht verjährten Steuerpflicht hinzugerechnet werden. Der entsprechende Artikel erlaubt dem Fiskus, Steuerhinterzieher, welche Ver­mögen im Ausland verschleiern, zu verfolgen, auch wenn dieses aus bereits verjährten Steuerperioden stammt.[bsa_pro_ad_space id=“8,13″ if_empty=“13″ delay=“5″]

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