Der 20. Mai ist der Tag X für Prinzessin Cristina


© EFE

Das Gericht muss über sechs Einsprüche entscheiden

Das Gericht in Palma de Mallorca wird am 20. Mai darüber entscheiden, ob Prinzessin Cristina im sogenannten Korruptionsfall Nóos ihres Ehemannes Iñaki Urdangarin ebenfalls angeklagt werden kann.

Palma de Mallorca – An diesem Tag müssen die Richter über insgesamt sechs Einsprüche gegen die Vorladung der Infantin durch den Untersuchungsrichter José Castro entscheiden. Der hatte ihr am 3. April eine Vorladung für den 27. April zukommen lassen, gegen die der Staatsanwalt Pedro Horrach jedoch Einspruch eingelegt hatte, sodass die Vernehmung bis zur Entscheidung des Gerichts verschoben wurde (das Wochenblatt berichtete).

Vor einigen Tagen hat das Gericht in Palma eine kurze Mitteilung herausgegeben, die besagt, dass am 20. Mai über insgesamt sechs Einsprüche in dieser Angelegenheit zu entscheiden sein werde. Neben der Staatsanwaltschaft haben noch weitere fünf Personen und Institutionen Anträge eingereicht. Neben dem Anwalt der Prinzessin und dem ihres Ehemannes haben auch der Sekretär der Infantinnen Elena und Cristina, Carlos García Revenga, das Pseudosyndikat Manos Limpias (Saubere Hände) und die Anwaltschaft der Autonomen Regierung der Balearen Anträge oder Einsprüche eingereicht.

Der Verteidiger der  Prinzessin hat die Niederschlagung der Anklage beantragt, da ihr keine Handlung zur Last gelegt werden könne, die rechtswidrig und daher strafbar sei.

Intimsphäre verletzt

Eine Richterin in Barcelona hat inzwischen untersagt, dass weitere E-Mails von Iñaki Urdangarin veröffentlicht werden, weil dadurch seine Intimsphäre und die seiner Familie beeinträchtigt würden. Der Schwiegersohn des Königs hat eine Klage gegen seinen ehemaligen Sozius Diego Torres sowie gegen sieben Verlagshäuser angekündigt, welche die E-Mails veröffentlicht hatten. Die Richterin hat eine einstweilige Verfügung erlassen und untersagt damit die Veröffentlichung weiterer Mails. Gleichzeitig hat sie Urdangarin eine Frist von zwanzig Tagen eingeräumt, um seine Klage vorzulegen. Lässt er diese Frist verstreichen, gilt die einstweilige Verfügung als erloschen. Von seiner Klage sind bedeutende spanische Medien betroffen, wie die Zeitungen El Mundo und Expasión, verschiedene Zeitschriften, aber auch die Fernsehsender Telecinco und Cuatro.

Im Laufe der Untersuchungen des Falles Nóos durch den Untersuchungsrichter José Castro in Palma de Mallorca hat der Ex-Sozius immer wieder Beweismaterial in Form von E-Mails vorgelegt, die Urdangarin als Hauptverantwortlichen der Stiftung belasten sollten und die dann Bestandteile der Untersuchungsakten wurden.

Bedenken gegen Kaufvertrag

Der Notar aus Barcelona, vor dem seinerzeit die privaten und geschäftlichen Verträge der Infantin Cristina und ihres Ehemannes Iñaki Urdangarin unterzeichnet wurden, hat jetzt ebenfalls vor dem Untersuchungsrichter ausgesagt. Er erinnerte sich daran, dass die Prinzessin ernsthafte Bedenken hatte, den Kaufvertrag für die sechs Millionen Euro teure Villa im Prominentenviertel Pedralbes in Barcelona zu unterschreiben. „Es war ihr nicht klar, wie sie dieses Objekt kaufen konnten“, erklärte der Notar wörtlich. Schließlich habe er Instruktionen vom Finanzberater Urdangarins erhalten, wie er die Bedenken der besorgten Ehefrau ausräumen sollte. Die Caixa habe die Transaktion bereits genehmigt und die Hypothek zur Verfügung gestellt, sollte er versichern, und das habe auch den Tatsachen entsprochen. Schließlich habe die Infantin dann unterschrieben, aber ihr Gesicht sei voller Zweifel gewesen.

Der Kauf des Anwesens in Pedralbes mit 700 qm Wohnfläche im Jahr 2004 ging nach dem Bericht des Notars an einem einzigen Tag über die Bühne. Fünf der 5,8 Millionen Euro wurden durch eine Hypothek mit einer Laufzeit von dreißig Jahren finanziert, wobei die ersten vier Jahre rückzahlungsfrei blieben. Danach waren vierteljährlich 52.000 Euro Tilgung und Zinsen fällig. Weil er zurzeit keinerlei Einkünfte hat –  denn von seiner Stellung bei der Telefónica hatte Urdangarin sich bei Beginn der Untersuchungen gegen ihn freistellen lassen – ist er bereits mit zwei Zahlungen im Rückstand. Theoretisch steht das Anwesen, in dem die Familie noch immer lebt, zum Verkauf. Gleichzeitig wurde es jedoch verpfändet, weil Urdangarin und sein Ex-Sozius Diego Torres gemeinsam insgesamt 8,2 Millionen Euro als Sicherheit bei Gericht hinterlegen mussten.

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