Der Fall des „Doppelten Lottchens“ auf Gran Canaria


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Zwillingsschwestern lernen sich nach 28 Jahren durch Zufall kennen

Sebastián Socorro hält als Anwalt die seelischen Wunden für unheilbar. „Es ist der erste Fall dieser Art in Spanien und die Ähnlichkeit ist frappierend, denn es sind eineiige Zwillinge“, sagte er dem Radiosender Cadena SER. Socorro vertritt auf Gran Canaria die 35-jährige Frau, die nach 28 Jahren durch Zufall auf ihre Zwillingsschwester traf und feststellte, dass sie ihr Leben lang bei einer „falschen“ Familie gelebt hatte.

Die Geschichte des doppelten Lottchens auf Gran Canaria nahm ihren Anfang im Jahr 1973, als es auf der Säuglingsstation des damaligen Krankenhauses Hospital Nuestra Señora del Pino in Las Palmas de Gran Canaria zu einer fatalen Verwechslung kam. Anscheinend wurden zwei Brutkästen verwechselt und die Babys vertauscht. Einer Mutter von Zwillingen wurde ein falsches Kind gebracht und der Zwilling kam zu der anderen Mutter. Keiner bemerkte damals den Fehler. Zur Aufklärung kam es erst 28 Jahre später und auch nur durch einen Zufall.

Im Jahr 2001 lief eine der Zwillingsschwestern in einem Einkaufszentrum einer Bekannten ihrer Schwester, von der sie bis dahin nichts wusste, über den Weg. Diese war in einem Modegeschäft als Verkäuferin beschäftigt und bediente die junge Frau. Dabei ärgerte sie sich darüber, dass die Kundin, die sie eigentlich gut kannte, sie nicht grüßte. Später beklagte sie sich über dieses schlechte Benehmen bei einer gemeinsamen Freundin, die wiederum die andere Zwillingsschwester davon in Kenntnis setzte. Nachdem diese bestritten hatte, zur angegebenen Zeit in dem Geschäft gewesen zu sein geschweige die andere Freundin dort gesehen und nicht gegrüßt zu haben, waren zunächst alle ratlos. Doch wenige Tage später tauchte die andere junge Frau erneut in dem Geschäft auf, um das gekaufte Kleidungsstück umzutauschen. Die Verkäuferin sprach sie auf die Ähnlichkeit mit ihrer Freundin an und es wurde ein Treffen vereinbart. Dabei stellte sich heraus, dass es sich nicht nur um eine äußerliche Ähnlichkeit handelt, sondern die beiden mittlerweile 35-jährigen Frauen sich wie ein Ei dem anderen gleichen, dieselbe Mimik und Gestik haben, denselben Blick und denselben Gang und sogar dieselbe Stimme. Beim Vergleich ihrer Lebensgeschichten war der einzige Unterschied, dass eine von ihnen laut Geburtsurkunde drei Tage früher zur Welt gekommen war, was die fatale Verwechslung auf der Säuglingsstation bestätigt.

Eine später durchgeführte DNA-Anlayse ergab, dass beide Frauen genetisch zu 99,9% identisch sind. Der Anwalt fordert für seine Mandantin (er vertritt eine der Zwillingsschwes­tern) nun eine Entschädigung in Höhe von drei Millionen Euro von der kanarischen Gesundheitsbehörde. Dabei argumentiert er, dass die Welt der drei Frauen in dem Moment zusammenbrach, als sie ihre wahre Geschichte erfuhren und sich bewusst wurden, dass ihr ganzes bisheriges Leben eine Lüge gewesen war. Dabei sei auch nicht die dritte Beteiligte zu vergessen, die 1973 als „falsche“ Zwillingsschwester registriert wurde. Alle drei Frauen seien schwer geschockt und seine Mandantin habe ihm gesagt, sie wünsche sich, dass dies alles nicht passiert wäre, denn dann wäre sie in ihrer Unwissenheit wenigstens weiterhin glücklich. „Es ist unmöglich, die verlorene Zeit aufzuholen, und ich bringe es nicht fertig, meine biologische Mutter Mamá zu nennen“, soll sie ihrem Anwalt gestanden haben. Besonders schlimm ist, dass der biologische Vater verstarb, bevor es zur Aufklärung der Familienverhältnisse kam und die Tochter ihren Vater so nie kennenlernen konnte.

Schadensersatzforderung in Millionenhöhe – Gesundheitsbehörde will keine Haftung übernehmen

Alle drei Frauen und die Mutter der Zwillinge haben die kanarische Gesundheitsbehörde auf Schadenssersatz verklagt. Die Behörde will von einer Haftung allerdings nichts wissen und vorerst keinerlei Verantwortung für den Fall übernehmen. Wie der Anwalt mitteilte, wurde von der Gesundheitsbehörde sogar angedeutet, dass eine Verwechslung der Kinder nur durch die Eltern außerhalb des Krankenhauses in Frage komme. Im Falle einer nachweislichen fahrlässigen Pflichtverletzung des Krankenhauspersonals, die durch einen Richterspruch bestätigt werden müsste, bietet die Behörde eine Entschädigung in Höhe von maximal 700 Euro pro Person an.

Damals möglich, heute unmöglich

„In der damaligen Zeit kamen pro Tag etwa 60 Babys zur Welt. Dieser Fall ist gar nicht so unglaublich wenn man bedenkt, dass wir nur wenige waren, die damals dort arbeiteten“, berichtete die Krankenschwester Densi Calero dem Radiosender Cadena SER. Sie arbeitete im Krankenhaus El Pilar zu der Zeit als die Kinder verwechselt wurden.

Heute ist Densi Calero Vorsitzende der Kammer für Pflegeberufe von Las Palmas. Die ehemalige Krankenschwester berichtete außerdem, dass sie selbst einmal Zeuge einer Verwechslung wurde. Die Mutter merkte jedoch gleich, dass ihr das falsche Kind gebracht worden war. „Im Jahr 73 waren nur ich und eine andere Krankenschwester sowie eine Oberschwester für 60 Kinder zuständig. Damals konnten Verwechslungen vorkommen. Es ist durchaus denkbar. Heute jedoch sind solche Fälle praktisch unmöglich, weil die Kontrollen und die Kennzeichnung der Neugeborenen viel genauer sind“, sagte Calero im Radiointerview.

In kanarischen Krankenhäusern werden den Säuglingen unmittelbar nach der Geburt die Fußabdrücke genommen, den Müttern der Daumenabdruck. Außerdem werden die Babys mit Bändchen an den Fußgelenken gekennzeichnet, auf denen der Name der Mutter und der Name des Kindes, das Geschlecht, die Nummer der klinischen Geschichte der Mutter und die des Betts und des Zimmers vermerkt werden.

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