Der Fiskus bittet wieder zur Kasse


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Einkommensteuer-Kampagne 2005 läuft bis 30. Juni

Die kanarische Finanzverwaltung rechnet für die Einkommensteuerkampagne die am 3. Mai begonnen hat und am 30. Juni endet mit rund 664.000 Steuererklärungen. 80% der Steuerpflichtigen greifen dabei auf die Hilfe des Finanzamtes zurück in dem sie den so genannten Borrador, die Veranlagung durch das Finanzamt oder die Hilfe eines Finanzbeamten bei einem persönlichen Termin in Anspruch nehmen, den sie zuvor reservieren („Cita previa“).

Madrid – Wie kürzlich der Direktor der kanarischen Finanzverwaltung, Fernando Rodriguez Tuñas mitteilte, haben in diesem Jahr 318.000 Steuerzahler den Borrador beantragt, 32% mehr als im vorangegangenen Veranlagungszeitraum.

Einer der Gründe dafür, dass sich immer mehr Bürger für den Borrador, die Veranlagung nach Aktenlage durch das Finanzamt entscheiden, ist die Schnelligkeit, mit der diese Option von der Behörde bearbeitet wird und dementsprechend auch die Rückzahlung erfolgt. Seit dem 3. April haben 15.434 Steuerzahler sich mit der übersandten Veranlagung einverstanden erklärt (68% mehr als im Vorjahr) und es wurden bereits 6.238 Steuerrückzahlungen überwiesen (12% mehr als vergangenes Jahr) im Wert von mehr als drei Millionen Euro.

Erstes Ziel der Behörde ist es, die Bearbeitung der erwarteten rund 664.000 Steuererklärungen (6,7 % mehr als im Veranlagungszeitraum 2004) flüssig durchzuziehen.

Die Zunahme der Zahl der Einkommensteuererklärungen um fast 41.600, die der kanarische Fiskus in diesem Jahr erwartet, wird in erster Linie auf den Bevölkerungszuwachs zurückgeführt, insbesondere durch die Immigranten, die in den Arbeitsprozess einbezogen wurden und steuerpflichtig sind. „Gleichzeitig“, so der Direktor der Finanzverwaltung, „ein Spiegelbild der wirtschaftlichen Entwicklung der Kanaren“.

Längst ist der Steuertermin für die Bürger kein Trauma mehr, haben doch die meisten von ihnen eine Rückzahlung zu erwarten. Mehr als 520.300 Steuererklärungen 2005 (ca.78,3%) sind negativ, also mit Erstattungsanspruch. Insgesamt rechnet die Steuerbehörde damit, dass sie 381,4 Millionen Euro zurückzahlen muss, 8,8% mehr als im Vorjahr.

Auf der anderen Seite wird mit etwa 193,5 Millionen Euro Einnahmen aus den 135.000 Steuererklärungen mit positivem Ergebnis gerechnet.

Schärfere Kontrollen

In der diesjährigen Kampagne gibt es gegenüber dem vergangenen Jahr wenige Neuigkeiten. Die Finanzbehörden haben jedoch schärfere Kontrollen angekündigt. Das bezieht sich vor allen Dingen auf den Immobiliensektor und die Steuerabzüge für Investitionen beim Kauf einer Wohnung.

Erstmalig ist in der Steuererklärung die Steuernummer des Bauherrn oder des Promotors anzugeben, an den die Zahlungen geleistet wurden. Außerdem wurde ein Kästchen hinzugefügt, wo die genaue Identifizierung (Katasternummer) der betreffenden Immobilien einzutragen ist.

Wenige Neuigkeiten

„Man kann kaum mehr tun, um die Abgabe die Einkommensteuererklärung zu optimieren“, erklärte der Direktor der kanarischen Steuerbehörde, „ und es gibt wenig Neuigkeiten in der diesjährigen Kampagne“.

Zur Abgabe einer Steuererklärung ist verpflichtet, wer Brutto-Einkünfte von mehr als 22.000 Euro hat, sofern diese aus einer einzigen Beschäftigung stammen. Wer mehr als 8.000 Euro aus verschiedenen Quellen eingenommen hat, ist ebenfalls erklärungspflichtig sowie bei Einkünften aus Kapitalvermögen von mehr als 1.600 Euro.

Es wird darauf hingewiesen, dass Personen, die nicht verpflichtet sind die Steuererklärung einzureichen, dies trotzdem tun sollten, um die steuerlichen Abzüge geltend zu machen, die ihnen zustehen.

Jedem Familienmitglied ab 65 Jahre steht ein Steuerfreibetrag von 800 Euro zu, ab dem 75. Lebensjahr erhöht sich dieser auf 1.800 Euro. Behinderte erhalten einen Freibetrag von 2.000 Euro und bei einer Behinderung von mehr als 65% sind es 5.000 Euro.

Weibliche Arbeitnehmer mit Kindern unter drei Jahren können jährlich 1.200 Euro absetzen und für Anschaffung oder Renovierung der Wohnung gibt es nach wie vor 15% Steuerabzug.

Wer Einnahmen aus der Vermietung einer Wohnung hat, dem steht ein Freibetrag von 25% zu und wer sein Arbeitsleben über das Rentenalter von 65 Jahren hinaus verlängert, erhält ebenfalls einen entsprechenden Freibetrag.

Was man nicht tun sollte:

– Bei Steuererklärungen, die per Hand ausgefüllt wurden, ergeben sich bei der Übertragung in den Computer oft Schwierigkeiten und machen Anfragen erforderlich. Die Überweisung der Rückzahlung verzögert sich.

– Wer mit der Abgabe seiner Steuererklärung bis zum letzten Tag wartet, obwohl er eine Rückzahlung zu bekommen hat, muss schließlich auch lange auf sein Geld warten, denn die Erstattungen erfolgen gemäß Eingang der Erklärungen.

– Beim Finanzamt einen Termin zur Ausfüllung der Steuererklärung wahrnehmen, obwohl bereits der Borrador, die Veranlagung nach Aktenlage beantragt worden ist. Das schafft Verwirrung und verzögert ebenfalls die Steuerrückerstattung.

Seinen Termin für die Anfertigung der Einkommensteuererklärung mit Hilfe eines Steuerbeamten (Cita previa) kann man telefonisch unter 901 223 344 montags bis freitags von 9 bis 21 Uhr oder per Internet www.aeat.es vereinbaren.

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