Der Oberste Gerichtshof bestätigt die Genehmigungen zur Ölsuche


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Zwei der Obersten Richter stimmten jedoch gegen die Entscheidung

Ende Juni schmetterte der Oberste Gerichtshof die sieben Rechtsbeschwerden gegen die von der Regierung dem Erdölkonzern Repsol erteilten Genehmigungen zur Durchführung von Probebohrungen vor den kanarischen Küsten ab.

Madrid – Erteilt nun das Industrieministerium die letzte noch ausstehende Erlaubnis, könnte Repsol in zwei bis drei Monaten mit den Sondierungen beginnen. Doch sowohl die kanarischen Politiker als auch die Bürger wollen sich nicht geschlagen geben und nun erst recht gegen die Probebohrungen kämpfen.

Nach Bekanntgabe der richterlichen Entscheidung erklärten der Regionalpräsident Paulino Rivero sowie die Inselpräsidenten von Lanzarote und Fuerteventura, Pedro San Ginés bzw. Mario Cabrera, ihr Unverständnis, ihre Enttäuschung und ihren fes­ten Willen, auf jegliche Art und Weise weiterhin gegen das Vorhaben vorgehen zu wollen. „Eine Schlacht wurde verloren, der Kampf jedoch noch lange nicht,“ so Rivero, der bekannt gab, er wolle nun den König um Unterstützung bitten.

Die Oficina de Acción Global (OAG) im Cabildo von Lanzarote, die an der Organisation und Koordination der Proteste maßgeblich beteiligt ist, analysierte die richterliche Entscheidung und zog diverse interessante Schlüsse:

So halten die Richter in ihrem Spruch fest, dass sie weder über die Auswirkungen der Ölsuche auf Bevölkerung, Gebiet, Umwelt oder Tourismus urteilen – dies läge in der Verantwortung der Regierung – noch die Entscheidung der Regierung bewerten, die festgestellten Risiken hinzunehmen, „auch wenn diese noch so widersprüchlich ist“. Dies sei nicht Aufgabe des Gerichtes, das nur darüber zu entscheiden habe, ob die Gesetze eingehalten worden seien, was bestätigt wurde.

Zwei der fünf Obersten Richter stimmten gegen ihre Kollegen und für eine Zulassung der Rechtsbeschwerden und erklärten, es beständen sehr wohl gute Gründe für eine Anfechtung der die Probebohrungen genehmigenden Regierungsverordnung. Neben Formfehlern der Verordung bemängelten die beiden Richter, dass die Kammer nicht den Europäischen Gerichtshof wegen zweier Verstöße gegen EU-Richtlinien zu Rate gezogen habe. Nach Ansicht der Rechtsprechenden habe nämlich die Regierung die Direktive über die Bewertung der Umweltauswirkungen verletzt, indem sie der Regionalregierung und den Cabildos weder frist- noch formgerecht die verlangte Auskunft übermittelt habe. Auch einen Verstoß gegen die Richtlinie der Lebensräume sahen die Richter als gegeben an, weil in dem Gebiet der geplanten Probebohrungen geschützte Arten leben. Die Kammer habe sehr wohl die Auswirkungen auf ein Gebiet, das internatinal wegen seiner ökologischen Bedeutung geschätzt würde, und dessen Bevölkerung in seine Entscheidungsfindung miteinbeziehen müssen. Auch kritisierten die Richter scharf, dass die Regierung die Probebohrungen vor Ausarbeitung der Umweltstudie, also ohne Wissen über die Auswirkungen auf die Umwelt, genehmigt habe.

Aufgrund der Opposition in den eigenen Reihen schlug die OAG vor, die Entscheidung des Obersten Gerichtshofes mit den Argumenten der beiden Richter anzufechten, die auch als Grundlage für eine Anzeige gegen das zugunsten von Repsol ausgefallene Umweltgutachten bei der EU-Kommission herhalten sollen.

Sobald das Industrieministerium die letzte noch ausstehende Genehmigung für die Probebohrungen erteilt hat, will  man auch gegen diese umgehend rechtlich vorgehen.

Weiterhin soll der friedliche Kampf auf allen Ebenen – der politischen, der unternehmerischen, der wissenschaftlichen und der gesellschaftlichen – weitergeführt werden.

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