Ein Artikel von Dr. Armin Reichmann
Wenn in Spanien Zahlungen zu leisten sind, erst Recht bei Immobilientransaktionen, werden insbesondere spanische Verkäufer immer wieder wie selbstverständlich Zahlung durch Bankscheck fordern. Scheckzahlungen sind in Spanien weit verbreitet.
Natürlich ist hier nicht die Rede von einem von einem Privatmann ausgestellten Scheck auf sein Privatkonto, sondern von einem Bankscheck, der also von der Bank selbst ausgestellt wird, und für dessen Bezahlung sie selbst geradestehen muss, sodass der Empfänger des Schecks eine überragende Zahlungssicherheit erhält. Diese Sicherheit braucht man auch, wenn man weiß, dass ein Scheck kein gesetzliches Zahlungsmittel ist, denn Geldschulden sind nun mal grundsätzlich durch Bargeld zu erfüllen. Wir Juristen differenzieren hier nach einer Bezahlung erfüllungshalber und nach einer Zahlung an Erfüllungs statt. Ein Scheck gehört in die erste Kategorie und er ersetzt daher nicht die eigentlich geschuldete Barzahlung, sondern erleichtert es dem Berechtigten nur, zu seinem Geld zu kommen. Und was genau bedeutet das alles in der Praxis? Ganz einfach: kein Scheck, übrigens auch kein Bankscheck ersetzt den Zugang des Kaufpreises auf dem eigenen Konto, denn, bei aller Sicherheit und Vertrauenswürdigkeit eines Bankschecks, garantiert dieses Papier in keiner Weise den Geldeingang auf dem Konto eines Immobilienverkäufers, denn bis dahin ist noch ein langer Weg. Ausnahmsweise gilt hier der Begriff „langer Weg“ ganz im Wortsinne.
Scheckzahlungen sind nämlich nur dann unproblematisch, wenn die Parteien und vor allem deren Banken am gleichen Platz ansässig sind und daher die Überprüfung, Einreichung und Gutschrift des Schecks persönlich überwacht werden kann.
Völlig anders sieht das leider aus, wenn Schecks grenzüberschreitend verwendet werden. Z.B. also dann, wenn der deutsche Käufer einer spanischen Immobilie Bankschecks seiner deutschen Bank nach Spanien mitbringt und sie dem Verkäufer als Zahlungsmittel aushändigt. Ganz weltfremd ist das nicht, denn der Käufer hat noch kein Konto in Spanien und die deutsche Hausbank stand gerne hilfreich mit Schecks zur Seite.
Damit keine Missverständnisse aufkommen, natürlich ist ein Bankscheck ein erprobtes und sicheres Zahlungsmittel, aber im Vergleich zu einer Überweisung muss sich ein Scheckempfänger, gerade in dem oben geschilderten Beispielsfall, auf drei Unannehmlichkeiten einstellen:
1. Es kann Wochen dauern, bis der Scheck gutgeschrieben wird, denn die spanische Bank des Verkäufers wird den Scheck erst einmal an die ausstellende Bank zurückschicken, dort wird er geprüft, bearbeitet und das gemacht, was man eventuell schon zu Anfang hätte machen können, nämlich das Geld (als Bezahlung des Schecks) an den Berechtigten überwiesen.
2. Dann sollte man auch noch die gesetzliche Vorlagefrist für einen Scheck kennen, denn die ist überraschend kurz, nämlich gerade einmal acht Tage ab Ausstellungsdatum für in Deutschland ausgestellte und zahlbare Schecks. Ist der Scheck in Spanien ausgestellt und zahlbar sind es 15 Tage. Man sollte also darauf achten, dass bei Entgegennahme des Schecks diese Frist nicht schon weitgehend abgelaufen ist, was ja bei einem mitgebrachten Bankscheck durchaus der Fall sein kann. Nun sollen hier keine Ängste geschürt werden; natürlich wird in der Regel ein Bankscheck auch nach Ablauf der Vorlagefrist bezahlt, aber es ist doch schon ein Unterschied, ob die Bank zahlen MUSS oder ob sie zahlen KANN.
3. Auch nach den Kosten des Einzugs des Schecks sollte man sich vorsichtshalber bei seiner Hausbank erkundigen, denn gerade bei einem Immobilienverkauf geht es ja um größere Summen; hier sollte man unbedingt vorher einen Festpreis mit der Bank vereinbaren, um vor Überraschungen sicher zu sein (Schon allein die Ausstellung eines Bankschecks kostet in Spanien 0.30%).
Muss es also wirklich Zahlung per Bankscheck sein? Gibt es denn da wirklich keine Alternative? Man sollte schon überlegen, ob es nicht einfacher ist, per Überweisung zu zahlen; sicher, die Vorstellung, dass man beim Notar unterzeichnet und gleichzeitig wird ein Scheck übergeben, ist schon einleuchtend und entspricht dem alten Prinzip „Geld gegen Ware“; aber, heute mit der modernen Technik, kann der Notar auch mal 10 Minuten warten, bis eine (gut vorbereitete und avisierte SWIFT-Überweisung) beim Verkäufer eingegangen ist, und man hat sich drei Probleme, aber vor allem Zeit und Geld, erspart.
Dr. Reichmann
Rechtsanwälte
Frankfurt am Main und
Palma de Mallorca
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