Arbeitsministerium kündigt Gesetzesänderung für Teilzeitarbeit an
Madrid – Das spanische Arbeitsministerium hat Ende Februar angekündigt, welche Maßnahmen in den nächsten Mo- naten Priorität haben werden. Allem voran steht dabei die Änderung von Art. 1 der Arbeitnehmerstatuten auf dem Programm. Damit soll insbesondere der in Spanien immer weiter verbreiteten Scheinselbstständigkeit ein Riegel vorgeschoben werden, denn in besagtem Artikel geht es um die Definition des Arbeitnehmers. Durch die angekündigte Reform will das Arbeitsministerium schärfer abgrenzen, was ein Arbeitnehmer ist und was nicht, damit in diesem Zusammenhang keine rechtlichen Grauzonen mehr zum Missbrauch genutzt werden können.
Arbeitsministerin Yolanda Díaz kündigte die Reform im Rahmen der Vorstellung ihres 10-Punkte-Maßnahmenpakets am 21. Februar im Parlament an. Dabei machte sie deutlich, dass Scheinselbstständigkeit in Spanien zunehmend missbräuchlich genutzt werde. Es handelt sich dabei um Arbeitskräfte, die eigentlich Gehaltsempfänger sein und über einen Arbeitsvertrag verfügen müssten, da sie über so gut wie keine Autonomie im Hinblick auf die Organisation ihres Arbeitsbereichs verfügen und sowohl die Ausführung als auch die dabei verwendeten Arbeitsmittel vom Arbeitgeber kontrolliert bzw. zur Verfügung gestellt werden. Dennoch werden sie dazu gezwungen, sich als Selbstständige bei der gesetzlichen Sozialversicherung Seguridad Social anzumelden. Bereits ihre Amtsvorgängerin Magdalena Valeria hatte verstärkt Maßnahmen zum Kampf gegen dieses Phänomen angestrengt. Im Rahmen der von ihr angeordneten Arbeitsinspektionen wurden 30.000 Selbstständige festgestellt, die in Wahrheit in einem abgabenpflichtigen Arbeitsverhältnis hätten stehen müssen.
Yolanda Díaz will jetzt noch einen Schritt weiter gehen. Durch die Reform des Artikels 1 der Arbeitnehmerstatuten sollen schärfere Definitionslinien gezogen werden, sodass auch die Gerichte in diesem Zusammenhang nicht mehr, wie heute noch üblich, in Streitfällen so häufig zu widersprüchlichen Urteilen kommen.
Dabei nahm die Ministerin insbesondere Bezug auf die Polemik um die meist jungen Leute, die beispielsweise für Lieferdienste wie Deliveroo und Glovo arbeiten. „Ein junger Mann, der auf einem Fahrrad und nur mit einem Handy ausgerüstet den Dienst verrichtet, kann nicht als Selbstständiger gelten“, erklärte sie wörtlich. Demnach scheint schon jetzt festzustehen, nach der Reform werden die zahlreichen Fahrradkuriere dieser Lieferdienste sozialabgabenpflichtige Angestellte sein.
In diesem Sinne verdeutlichte Díaz, dass die spanische Regierung dem Beispiel Kalifornien – dem Mekka der Start ups – folgen wird, wo inzwischen rechtliche Schritte unternommen wurden, um beispielsweise die Fahrer von Fahrdiensten wie Uber und Lyft künftig als Angestellte anzusehen. Gleichzeitig schließt sie aus, die von den betroffenen Unternehmen geforderte Rolle des „Wirtschaftlich abhängigen Selbstständige“, in Spanien TRADE genannt, weiter als mögliche Option in diesem Zusammenhang auszubauen.
Díaz hat noch kein Datum für die angestrebte Reform genannt, kündigte jedoch an, dass diese Maßnahme zu den ersten gehören wird, die ihr Ministerium im Rahmen des geplanten 10-Punkte-Maßnahmenpakets umsetzen wird.