Die Beförderung von Blindenführhunden ist kein Gefallen, sondern ein Recht


Bürgermeister José Manuel Bermúdez wollte mit der Aktion ein Zeichen setzen. Foto: ayuntamiento santa cruz de tenerife

Santa Cruz erinnert an den Anspruch von Blinden auf Mitnahme ihrer Hunde in öffentlichen Verkehrsmitteln

Teneriffa – Als Antwort auf einen Vorfall in Santa Cruz de Tenerife und um generell an die Rechte von Blinden und ihren Führhunden zu erinnern, versammelten sich kürzlich Mitglieder der Stadtverwaltung von Santa Cruz, Angehörige des Blindenführhundevereins Aupcan und Taxifahrer vor dem Rathaus.   

Ziel der Aktion war es, in Erinnerung zu rufen, dass sowohl die europäische als auch die spanische Gesetzgebung festlegen, dass Blindenführhunde in öffentlichen Verkehrsmitteln befördert werden müssen. Die Assistenzhunde haben selbstverständlich auch Zutritt zu Geschäften.

Santa Cruz‘ Bürgermeister José Manuel Bermúdez erklärte vor den Anwesenden, dass die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel für Blinde und ihre Führhunde keine Frage von Gutwilligkeit sei, sondern eine Frage der Legalität.

Nachdem es in Einzelfällen vorgekommen ist, dass Blinden das Mitführen ihrer Hunde in Taxis nicht gestattet bzw. abgelehnt wurde, setzte dieses symbolische Treffen vor dem Rathaus ein Zeichen der Solidarität und erinnerte Taxifahrer daran, dass es ihre Pflicht ist, Fahrgäste mit Assistenzhunden zu befördern.

Es sei ein Unterschied, ob ein Blinder mit seinem Hund den Dienst eines Taxis in Anspruch nimmt oder ob das Taxi generell dazu bereit ist, Haustiere zu befördern, erklärte Stadtrat Dámaso Arteaga.

In Santa Cruz wurde erst vor Kurzem beschlossen, den Transport von Haustieren in Taxis zuzulassen. Jeder Taxifahrer kann allerdings selbst darüber entscheiden, ob er seinen Wagen mit einem entsprechenden Aufkleber als „tierfreundlich“ kennzeichnet oder nicht.

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