Die Beschränkungen für den Wechsel der Telefongesellschaft sind aufgehoben

Regierungssprecherin María Jesús Montero gab die Entscheidung des Ministerrates bekannt. Foto: EFE

Regierungssprecherin María Jesús Montero gab die Entscheidung des Ministerrates bekannt. Foto: EFE

Die Verpflichtung, Ratenzahlung für unbezahlte Telefonrechnungen zu ermöglichen, bleibt bestehen

Madrid ­­– Der Ministerrat hat Ende Mai entschieden, die Beschränkungen für den Wechsel der Telefongesellschaft unter Mitnahme der angestammten Telefonnummer aufzuheben. Dies gab Regierungssprecherin María Jesús Montero bekannt. Zwei Monate zuvor waren diese Restriktionen verhängt worden, um der Ausbreitung des Coronavirus entgegenzuwirken.
Durch die Maßnahme sollte vermieden werden, dass die Telefontechniker in die Privathaushalte gehen mussten, um die entsprechenden Installationen vorzunehmen.
Nicht beendet wurde jedoch das Verbot für die Telefongesellschaften, Teilnehmern die Telekommunikationsdienste abzustellen, solange der Alarmzustand andauert. Auch dann nicht, wenn die Telefonrechnung nicht bezahlt wurde, da die Telekommunikationsdien­s­te zur Grundversorgung gehören. Die Telefongesellschaften sind vielmehr verpflichtet, säumigen Kunden zu ermöglichen, offene Rechnungen „flexibel“ zu begleichen. Sie sind seit Beginn des Alarmzustandes gehaltent, Teilzahlungen und Stundungen von Schulden, in welche die Kunden seit Beginn des Alarmzustandes und bis zum 30. Juni 2020 geraten, anzubieten. Die Frist für die Rückzahlung beträgt sechs Monate, es sei denn, der Kunde hätte mit dem Anbieter freiwillig eine andere Zahlungsweise vereinbart. Zinsen und Gebühren dürfen für diese Stundung nicht berechnet werden.
Die nun vorgenommene Rücknahme der Beschränkung des Anbieterwechsels war sowohl von Telefongesellschaften als auch von Verbraucherorganisationen gefordert worden, die die Ansicht vertraten, dass sie in der aktuellen Phase keinen Sinn mehr machen.

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