Die Europäische Versicherungskarte reicht im Ernstfall nicht immer


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Eine Information des Europäischen Verbraucherzentrums Kiel

Die neue Europäische Krankenversicherungskarte ersetzt die bisherigen Vordrucke der Krankenkassen. Sie wird von den nationalen Versicherungsträgern, in Deutschland den Krankenkassen, ausgegeben.

Kiel – Mit der Einführung der Europäischen Krankenversicherungskarte – European Health Insurance Card (EHIC) – können alle gesetzlich versicherten Personen sich im Ausland direkt an Vertragsärzte und Krankenhäuser wenden.

Für die vielen europäischen Bürger, die jedes Jahr in anderen Ländern der Europäischen Union Urlaub machen, auf Geschäftsreisen gehen oder an einem Schüleraustausch teilnehmen, ist es im Krankheitsfall durch die neue Krankenversicherungskarte leichter geworden, Zugang zur Gesundheitsversorgung zu bekommen.

Mit  der Europäischen Krankenversicherungskarte im Reisegepäck ist vieles einfacher geworden. Sie erleichtert den Zugang zur öffentlichen Gesundheitsversorgung in der  Europäischen Union sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz.  Aber die Europäische Versicherungskarte reicht nicht immer, und so manch ein Patient ist empört, wenn er vor Ort oder nach der Heimkehr eine saftige Rechnung erhält, und nur einen Teil von der heimischen Krankenkasse erstattet bekommt.

Die Europäische Versicherungskarte kann nur für medizinisch notwendige Behandlungen verwendet werden, die nicht bis zur Rückkehr nach Deutschland aufzuschieben sind. Das kann ein Unfall, eine plötzliche oder auch eine chronische Erkrankung sein. Dabei werden Verbraucher grundsätzlich nach den Rechtsvorschriften des Landes behandelt, in dem sie sich zurzeit aufhalten.

„Bedenken Sie: In der Europäischen Union gibt es keine Mindestrechte oder Mindeststandards im Gesundheitswesen. So sind die Zuzahlungen beim Arztbesuch oder auch für Medikamente im Ausland anders geregelt als in Deutschland.“ betont Mareke Kortmann vom Europäischen Verbraucherzentrum Deutsch­land in Kiel. Demnach muss zum Beispiel eine medizinische Behandlung in Frankreich zunächst selbst bezahlt werden, in Belgien müssen Urlauber sich eine belgische Krankenkasse suchen, in Schweden beträgt die Eigenbeteiligung für verschreibungspflichtige Medikamente bis zu 200 Euro. Extrem teuer kann es auch in Österreich werden. Wanderungen oder Spaziergänge im Gebirge, die mit einem Unfall enden, können eine teure Bergrettung mit dem Hubschrauber notwendig machen: Die Kosten, oft mehrere tausend Euro, werden von der heimischen Krankenkasse, wenn überhaupt, nur zum Teil übernommen. Auch Zahnarztbesuche werden in den meisten europäischen Ländern gar nicht oder nur in sehr geringem Umfang erstattet.

Wer im Urlaub umfassender krankenversichert sein möchte, sollte sich nicht allein auf seine Europäische Krankenversicherungskarte verlassen, sondern zusätzlich eine Auslandreisekrankenversicherung abschließen. Dringend erforderlich ist der Abschluss dieser zusätzlichen Krankenversicherung bei Reisen in Länder, mit denen kein Sozialversicherungsabkommen besteht. Das sind die meisten Staaten außerhalb der EU.

Weitere Informationen zum Thema „Gesund im Urlaub“ erhalten Sie auf der Website www.evz.de/urlaub[bsa_pro_ad_space id=“8,13″ if_empty=“13″ delay=“5″]

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