Die Kirche gibt keine Informationen zu Missbrauchs­fällen heraus


Papst Franziskus am Fenster seines Büros über dem Petersplatz. Foto: EFE

Vor sechs Monaten forderte das Justizministerium die Bischofskonferenz auf, die Daten über interne Untersuchungen zugänglich zu machen

Madrid – Vor sechs Monaten hat das Justizministerium die Bischofskonferenz aufgefordert, „alle vorhandenen Informationen über interne Untersuchungen oder Anzeigen von sexuellen Übergriffen und Missbrauch in kirchlichen Institutionen“ zur Verfügung zu stellen. Doch diesem Ansuchen wurde nicht entsprochen.

Der Generalsekretär und Sprecher der Bischofskonferenz, Luis Argüello, bestätigt, dass die Anfrage des Justizministeriums im Februar gestellt worden sei. Worauf man entgegnet habe, weder könne das Ministerium einfach Daten von einer Institution einfordern, noch sei die Bischofskonferenz im Besitz der gewünschten Daten. Diese befänden sich bei den einzelnen Diözesen, Glaubensgemeinschaften und der Glaubenskongregation des Heiligen Stuhls. Im Justizministerium, zu welchem die Generaldirektion für religiöse Angelegenheiten gehöre, wisse man aufgrund früherer Anfragen, was die Bischofskonferenz – die stets bestrebt sei, zu kooperieren – tun könne und was nicht.

Als das Ministerium seinerzeit seinen Bericht über sexuellen Missbrauch veröffentlichte, habe die Bischofs­konferenz ihren Wunsch zur Kooperation zum Ausdruck gebracht, aber auch ihre Besorgnis über die Verwirrung, die gestiftet worden sei. Man habe gleichzeitig allgemeine Daten zum sexuellen Missbrauch veröffentlicht, vornehmlich aber über die Kirche gesprochen. Dadurch habe der Eindruck entstehen können, dass Hunderte Fälle, die jährlich geschehen, alle der Kirche zuzurechnen seien.

Argüello erklärte weiter, die Daten des Justizministeriums würden aufzeigen, wie schwerwiegend dieses gesellschaftliche Problem sei. Zwar habe die Katholische Kirche diesbezüglich eine besondere Verantwortung, doch sei es nicht zielführend, ein Problem dieser Tragweite anzugehen, indem man die Augen ausschließlich auf die Kirche richte. Die gesamte Gesellschaft sei aufgerufen, über die Gründe zu reflektieren und Mittel zur Vermeidung, Vorbeugung und Hilfestellung für die Opfer zu entwickeln. Die Kirche habe in Zusammenarbeit mit den betroffenen Institutionen schon wichtige Schritte getan und könne mit ihrer Erfahrung anderen Institutionen zur Seite stehen und auch von diesen lernen.

Argüello empfahl dem Justizministerium weiterhin, es könne auf die Informationen der Generalstaatsanwaltschaft und deren Jahresbericht zurückgreifen, um sich ein Bild von der Lage zu machen. Tatsächlich hatte das Justizministerium an die Generalstaatsanwaltschaft die gleiche Anfrage gerichtet wie an die Kirche, doch in der Antwort, die im vergangenen April eintraf, waren die angeforderten Daten nicht enthalten. Es seien nur allgemeine Daten über diese Verbrechen verfügbar, die nicht danach gekennzeichnet seien, ob sie mit kirchlichen Institutionen in Zusammenhang stehen. Über diese Auskunft hinaus formulierte die Anklagebehörde zwei konkrete Anliegen: Erstens solle die Katholische Kirche aufhören, Anzeigen und Verdachtsfälle, von denen sie Kenntnis habe, zurückzuhalten, sondern diese unverzüglich an die zuständigen Behörden melden. Zweitens sollen auch die kirchlich geführten Schulen jene Maßnahmen gegen Missbrauch einführen, die auch die öffentlichen Schulen schon etabliert haben.

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