Intransparenz in der Kirche


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Die Generalstaatsanwaltschaft schlägt bezüglich der Missbrauchsfälle die Bildung einer nationalen Kommission nach holländischem und australischem Vorbild vor

Madrid – Die spanische Generalstaatsanwaltschaft analysiert in einem Bericht an das Justizministerium den derzeitigen Stand der Fälle von Kindesmissbrauch in der Kirche. Sie kommt darin zu dem Schluss, die Reaktionen der Institutionen darauf seien nicht ausreichend, und es bedürfe eines großen Impulses. Die Regierung müsse entsprechende Maßnahmen ergreifen.

Die Staatsanwaltschaft fordert mit Nachdruck, Spanien solle seine passive Haltung in dieser Frage aufgeben und sich auf das Niveau jener Länder begeben, die das Problem aktiv angehen, so wie es in Holland und Australien der Fall sei. Dort wurden unabhängige Kommissionen gebildet, die die Fälle mehrere Jahre lang untersuchten, die Aussagen der Tausende Opfer sammelten und einen umfassenden Abschlussbericht vorlegten, der die Entschädigung der Opfer ermöglichte.

Die Staatsanwaltschaft hat diesen Bericht auf eine Anfrage des Justizministeriums vom Februar 2019 hin erstellt, bei der es um die Anzahl der Fälle von Kindesmissbrauch in der Kirche geht, welche zurzeit in den spanischen Gerichten untersucht werden. Diesbezüglich musste man  jedoch die Antwort schuldig bleiben, weil der Missbrauch an Kindern und Jugendlichen durch Kirchenangehörige in den Statistiken der Provinzen nicht gesondert erfasst werden. Das Fehlen belastbaren Zahlenmaterials stelle ein großes Hindernis im Umgang mit diesem Problemkreis dar, der in zunehmen- dem Maße für Unruhe in der Bevölkerung sorge.

Die Arbeit der Staatsanwaltschaft, diese Fälle aufzudecken, werde erheblich erschwert, weil der Missbrauch in der Kirche sich in einem für Polizei und Justiz wenig transparenten Umfeld abspiele. Deshalb wird empfohlen, dass sich Personen, die von einem Missbrauchsfall wissen, direkt an die staatlichen Autoritäten wenden und nicht an die Kirche. Eine Anzeige solle direkt bei der Staatsanwaltschaft oder bei den Jugendschutzabteilungen der autonomen Regionen erstattet werden, um ein Eingreifen bzw. ein Filtern der Information durch die religiösen Institutionen zu vermeiden.

In dem Bericht heißt es weiter, die Strafverfolgungsbehörden würden das Verhalten der Katholischen Kirche aufmerksam verfolgen. Die Bischofskonferenz jedoch würde sich weiterhin sträuben, die Fälle der Vergangenheit als Ganzes zu untersuchen, sondern wollte sie nur Einzelfall für Einzelfall aufgreifen, und auf die Verantwortung der einzelnen Diözesen verweisen. Ebenfalls seien die angekündigten Schritte zur Aktualisierung der Vorgehensweise bei Missbrauchsfällen bisher nicht umgesetzt worden.

Australien sei ein gutes Beispiel, wie stattdessen vorgegangen werden könnte. Dort wurde eine Kommission eingerichtet, die fünf Jahre lang arbeitete. Sie kam nach der Anhörung von 8.000 Opfern und Zeugen zu dem Schluss, dass bei der Katholischen Kirche von 1980 bis 2015 etwa 4.500 Beschwerden über sexuellen Missbrauch durch 1.880 Kirchenangehörige eingegangen seien. Die Kommission übergab 2.500 Fälle an die Polizei. Die australische Regierung verpflichtete sich, die Opfer finanziell zu entschädigen.

Ähnlich in Holland: Dort stellte die Kommission Detmann schon 2011 fest, dass seit 1945 zwischen 10.000 und 20.000 Kinder und Jugendliche sexueller Gewalt ausgesetzt waren. Dies reichte von Vergewaltigung in rund 1.000 Fällen bis zu unerwünschten Berührungen. Die Taten ereigneten sich in Internaten, Waisenhäusern, Schulen und Seminaren. Die Täter waren rund 800 erwachsene Geistliche und Ordensmitglieder. Mindestens 105 davon waren 2011 noch am Leben. Die Kirche zahlte zwischen 5.000 und 100.000 Euro als Entschädigungen.

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