Die Regierung plant die Veröffentlichung der „großen Steuerhinterzieher“


Zurzeit wird an der Modifizierung der Normen gearbeitet

„Die Regierung arbeitet erneut an der Möglichkeit, eine Liste der Personen zu veröffentlichen, welche Steuern im großen Stil hinterzogen haben“, das hat Regierungschef Mariano Rajoy mit einer gewissen Zurückhaltung im Senat bekannt gegeben.

Madrid – Augenblicklich denke die Regierung darüber nach, wie relevant es wäre, die Namen der „großen Steuerhinterzieher“ öffentlich zu machen, erklärte der Präsident an anderer Stelle. Im Kabinett werde augenblicklich über eine Modifizierung der Normativen diskutiert, die eine mögliche Bekanntgabe der Namen von Steuerhinterziehern regeln sollen. Nach den entsprechenden Gesetzen, die derzeit anzuwenden wären, seien solche Listen illegal, fügte Rajoy hinzu.

„Es ist nicht das erste Mal, dass eine spanische Regierung eine Steueramnestie beschließt“, erklärte er weiter, „doch die Aktionen, die in der Vergangenheit in Spanien durchgeführt worden sind, haben erreicht, dass weder reguliert, noch ausgelöscht, noch die begangenen Delikte bereinigt werden konnten.

Im vergangenen Dezember, als sich zeigte, dass die mit Pauken und Trompeten verkündete Steueramnestie sich als Fiasko erwiesen hat, verkündete Finanzminister Montoro die Pläne der Regierung, eine Steuersünder-Liste zu veröffentlichen. Die Regierung studiere bereits die Anpassung der derzeitigen Richtlinien. Diese Ankündigung machte der Minister, als im Senat der Haushaltsplan für 2013 diskutiert und verabschiedet wurde.

Die Anfertigung dieser Liste verursacht der Finanzbehörde erhebliches Kopfzerbrechen. So sei es beispielsweise nicht einfach, zwischen großen und sehr großen Steuerhinterziehern zu unterscheiden. Das Strafgesetz sehe beispielsweise vor, dass Steuerhinterziehung von mehr als 120.000 Euro als Delikt einzustufen sei. Doch aus dem Ministerium war zu erfahren, dass es sich bei der Anfertigung der „Schwarzen Listen“ über die größten Steuerhinterzieher nicht an diese Maxime halten werde.

Der juristische Dienst des Ministeriums untersuche zurzeit, ob diese Normen geändert werden müssten. An erster Stelle müsse der Artikel 95 des Finanzgesetzes, welcher die Geheimhaltung der wichtigen Daten der Steuerpflichtigen vorschreibt, geändert werden. Informationen und Vorfälle, welche bei der Finanzbehörde aktenkundig sind, hätten einen absoluten Geheimhaltungscharakter. Sie dienen ausschließlich für die Festsetzung von Steuern oder entsprechende Informationen, die zur Verhängung von Sanktionen führen und dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben oder mitgeteilt werden. Vonseiten des Fiskus wird jedoch nicht ausgeschlossen, dass andere Gesetze, die sich nicht auf konkrete Steuern beziehen, modifiziert werden können. Auch sei noch nicht entschieden, auf welche Art und Weise die großen Steuersünder bekannt gegeben werden sollen. Die Schwarzen Listen würden auf der Website der Steuerbehörde veröffentlicht, doch die Regierung studiere weitere Möglichkeiten der Bekanntmachung.[bsa_pro_ad_space id=“8,13″ if_empty=“13″ delay=“5″]

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