Die spanische Börsenaufsicht rügt die Verkaufspraxis der Banken


Der Jurist Sebastián Albella Amigo ist der Präsident des CNMV und steht der spanischen Börsenaufsicht seit dem Jahr 2016 vor. Foto: EFE

Die CNMV kündigt an, Banken zu sanktionieren, die unpassende Finanzprodukte verkaufen

Madrid – Trotz des Prestigeverlustes, den die Branche wegen der Finanzkrise hat hinnehmen müssen, haben die Banken ihr Geschäftsgebaren bezüglich der Vermarktung von Finanzprodukten nicht verbessert.  Stattdessen scheinen sich die Fehler der Vergangenheit zu wiederholen. Deshalb schlägt die spanische Börsenaufsicht CNMV Alarm, denn erneut musste sie feststellen, dass viele Banken die Erfahrung und die Fähigkeiten ihrer Privatkunden, die Risiken verschiedener Finanzprodukte richtig zu beurteilen, erheblich überschätzen. Bei einigen der untersuchten Banken betrifft diese Praxis, laut CNMV, eine große Anzahl von Kunden.

Die Börsenaufsicht, die unter der Leitung von Sebastián Albella steht, gab in einer Pressemitteilung bekannt, dass die CNMV Gegenmaßnahmen ergreifen und sogar Sanktionen verhängen werde. In den kommenden Monaten sollen in diesem Zusammenhang bei einer ganzen Reihe von Geldinstituten Überprüfungen durchgeführt werden.

Die CNMV weist nachdrücklich darauf hin, dass eine unangemessene Beurteilung der Eignung einer Finanzoperation für den jeweiligen Kunden, den Verkauf oder die Empfehlung ungeeigneter Produkte nach sich ziehe. Zudem würden die gesetzlichen Auflagen nicht erfüllt, die vorschreiben, dem Kunden eine Erklärung zur Unterschrift vorzulegen, die bestätigt, dass er gegebenenfalls über die mangelnde Eignung der gewählten Geldanlage für sein Finanzprofil informiert worden sei. Diese Unterlassungen könnten es der Bank ermöglichen, in unzulässiger Weise Wertpapiere und Finanzinstrumente zu vertreiben.

Die Börsenaufsicht besteht darauf, dass die Banken zum Zwecke einer adäquaten Feststellung und Behebung irregulärer Situationen über konkrete Verfahren verfügen müssen. Dazu gehöre, dass über den Verkauf von Finanzprodukten  ein Protokoll anzulegen sei.

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