Die ständigen Änderungen bei der Körperschaftssteuer schrecken Investoren ab


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Madrid – Die Steuerberater haben auf die häufigen Änderungen bei der Körperschaftssteuer hingewiesen. Nach den Angaben der Steuerberaterkammer (REAF) wurden zwischen 2008 und 2018, also innerhalb von zehn Jahren, mindestens 12 Gesetze beschlossen, die erhebliche Veränderungen an der Veranlagung der Körperschafts­steuer bewirkten.

Zu den bedeutendsten Neuregelungen der letzten Jahre gehörten nach Angabe der REAF die Form der Richtigstellung bei Doppelbesteuerung, die Abschreibung wegen Beschädigung oder Abnutzung und die Abschreibung von Verlusten bei Übertragung von Aktienportfolios. Insbesondere die Abschreibungsmöglichkeiten wurden stark eingeschränkt. Seit 2015 seien die Vorauszahlungen der Körperschaftssteuer überraschenderweise erheblich angehoben worden, so die Steuerberater.

Jesús Sanmartín, Präsident der REAF, erklärte, die häufigen Änderungen bei der Gesetzgebung über die Körperschaftssteuer, im Einzelnen rund 200 in den letzten zehn Jahren, würden Investoren verunsichern.

Derzeit arbeitet das Finanzministerium wieder an einer Neuregelung. Geplant ist die Festlegung eines Mindeststeuersatzes von 15% und eines speziellen Satzes für die Banken.

Nach Angaben der Steuerexperten stagnieren die Einnahmen aus der Körperschaftssteuer seit Jahren, was auf die während der Krise angehäuften Verluste zurückgeführt wird. Unter den insgesamt 1,42 Millionen steuerpflichtigen Unternehmen sind es nur 727, die Einnahmen von über 180 Millionen Euro deklarieren und für die Hälfte des Einkommens aus der Körperschaftssteuer verantwortlich sind.

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