Diskriminierende Gesetze


Lesbierin wird als Mutter des Kindes registriert, das ihre Frau über künstliche Befruchtung empfangen hat

Niemand hat gesagt, dass es leicht werden würde. Tatsache ist jedoch, dass das im vergangenen Jahr von der sozialistischen Regierung verabschiedete Gesetz, mit dem die Ehe zwischen gleichgeschlechtlichen Paaren legalisiert und die Adoption für Homosexuelle möglich wurde, die Justiz immer wieder vor neue Aufgaben stellt, die es zu lösen gilt.

Madrid – Auch das Einfühlungsvermögen und die Toleranz der Mitbürger wird erheblich auf die Probe stellt.

Jüngstes Beispiel dafür ist der Fall einer Lesbierin, die es jetzt erstmalig erreicht hat, dass ein Gericht sie als Mutter eines Kindes anerkennt, das ihre Frau per künstlicher Befruchtung empfangen hat.

In diesem Fall war nicht nur das Gesetz für die Eheschließung gleichgeschlechtlicher Paare gefragt, sondern kam auch das Gesetz für Künstliche Befruchtung ins Spiel, das im März dieses Jahres verabschiedet wurde.

Demzufolge sind nicht-biologische Mütter eines Kindes gezwungen, die Adoption desselbigen zu beantragen, da das Gesetz nur die automatische Elternschaft anerkennt, wenn es sich bei dem Antragsteller um einen Mann bzw. ein heterosexuelles Paar handelt, egal ob verheiratet oder nicht. Sprich, in dem vorliegenden Fall hätte die Frau, die das Kind nicht ausgetragen hat, dieses erst adoptieren müssen, bevor sie neben ihrer Frau, der biologischen Mutter des Kindes, auch als Mutter ins Familienbuch eingetragen werden darf.

Protest

Schwulen- und Lesbierinnen-Vereinigungen haben diese Diskriminierung schon lange beanstandet. Doch erst jetzt hat ein Gericht den beiden Frauen Recht gegeben und sie als Mutter eins und Mutter zwei registrieren lassen.

Damit hat der Kampf für die beiden Mütter jedoch erst begonnen, denn noch sind längst nicht alle gerichtlichen Hürden genommen. Wie das Justizministerium nämlich unmissverständlich wissen ließ, ist die Entscheidung des Gerichts widerrufbar. Demnach werde die Staatsanwaltschaft auch agieren müssen und das Paar dazu zwingen, denselben Weg zurückzulegen wie andere Lesbierinnen vor ihnen auch. Ansonsten würde das eine Diskriminierung der nicht-biologischen Mütter bedeuten, die vor ihnen schon adoptieren mussten.

Bei der Erarbeitung des Gesetzes für Künstliche Befruchtung habe man im Gesundheitsministerium diesen Aspekt auch schon bedacht, doch das Justizministerium habe bislang von einer entsprechenden Änderung abgeraten. Immerhin hat die Geschichte der beiden Frauen erreicht, dass die Regierung versprochen hat, die angebliche Diskriminierung von Lesbierinnen in dem Gesetz zu überprüfen.

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