Drei Monate für einen Antikorruptionsplan

María Jesús Montero Foto EFE

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Regionalregierungen und Stadtverwaltungen müssen einen Plan vorlegen, um Betrug mit dem europäischen Hilfsfonds zu verhindern

Madrid – Regierungen der autonomen Regionen, aber auch Stadtverwaltungen müssen in einem Zeitraum von maximal neunzig Tagen ein Antibetrugssystem ausarbeiten, wenn sie Mittel aus dem europäischen Hilfsfonds erhalten wollen. Das ist eine Anordnung, welche das Finanzministerium im Offiziellen Staatsanzeiger BOE jetzt veröffentlicht hat.

„Alle Institutionen mit Entscheidungs- oder Verteilungsaufgaben, die an der Ausführung des Planes für die wirtschaftliche Erholung und Transformation in Spanien beteiligt sind, müssen einen Plan mit Maßnahmen zur Vermeidung von Betrugsfällen vorlegen“, heißt es in der Anordnung des Ministeriums. Das gelte für Verwaltungsstellen aller Art ebenso wie für private Vermittler. Sie alle seien verpflichtet, einen Risikoplan, eine Erklärung, dass keinerlei Interessenkonflikte und ein Ehrenkodex existieren, vorzulegen. Weitere Bedingungen sind die Schaffung eines Briefkastens für Anzeigen, eines Warnsystems sowie Fortbildung der Mitarbeiter, die mit diesem Thema befasst sind. Absolute Vertraulichkeit sowie ein strenges Verbot von Geschenken und Gefälligkeiten sind ebenfalls vorgeschrieben.

Es bestehe auch die Möglichkeit, offizielle Daten mit den Datenbanken der Handelsregister zu „kreuzen“, um nicht deklarierten Interessen auf die Spur zu kommen. Das beziehe sich auch auf nachtägliche Änderungen von Aufträgen, nicht legale Verlängerungen oder Verteilung eines Großauftrags auf viele kleine Verträge oder fehlende Unterschriften der verantwortlichen Personen. Alles Handlungsweisen, die im Staat noch an der Tagesordnung sind.

Es handelt sich um eine Revolution für die öffentliche Verwaltung, die nun die Kontrollsysteme oder Normen erfüllen muss, die seit 2010 für große Unternehmen existieren, die sogenannten Systeme „compliance“, die eine juristische Haftung beinhalten.

„Die 70 Milliarden Euro an nicht zurückzahlbarer Hilfe, welche die EU Spanien im Laufe von drei Jahren gewährt, sind sehr viel Geld“, kommentiert eine national erscheinende Zeitung. Damit könnte beispielsweise zweimal das Kurzarbeitergeld ERTE bezahlt werden, das der Staat 2020 aufgrund der Pandemie aufgebracht hat und ist dreimal so hoch wie die Investitionen sämtlicher öffentlicher Verwaltungen. Sie dürfen also nicht verschwendet werden. Das Finanzministerium ist sich der Tatsache bewusst, dass sich Spanien keine Skandale im Zusammenhang mit den Mitteln der Solidarität Europas leisten kann. Es habe sehr viel Anstrengung gekostet, die „vermögenden“ Staaten Nordeuropas zu überzeugen. Daher hat die Europäische Kommission Normen für den Fonds „Next Generation EU“ mit hohen Standards festgelegt, die in Brüssel bereits angewendet werden.

Obwohl die Gesetzgebung über öffentliche Aufträge bereits Maßnahmen zur Vermeidung von Betrug vorsieht, wurden diese nicht so konkretisiert, wie jetzt die Vorschriften des Finanzministeriums unter dem Absatz „Verschärfung des Mechanismus für die Prävention, Erkennung und Korrektur von Betrug und Interessenkonflikten“. In einem Anhang wird ausführlich erklärt, was in solchen Fällen zu tun ist.

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