Drohnenverbot über der Caldera


© PNCT

Eine Verordnung verbietet das Überfliegen des Schutzgebietes

Die Nationalparkverwaltung des Schutzgebietes Caldera de Taburiente auf La Palma erinnerte kürzlich über die sozialen Netzwerke an das bestehende Verbot, Drohnen über dem Parkgebiet fliegen zu lassen. Der Hinweis erfolgte, weil in den letzten Monaten verstärkt Aktivitäten dieser Art über dem im Zentrum der Insel gelegenen Erosionskrater von neun Kilometern Durchmesser und zwei Kilometern Tiefe beobachtet wurden.

Die Richtlinien zur Nutzung und Verwaltung des Nationalparks (Plan Rector de Uso y Gestión) verhängen ein „Verbot (außer zu Verwaltungszwecken) des Einsatzes von ferngesteuerten Apparaturen sowie das Überfliegen mit jeglicher Art von Fluggerät unter 3.000 Metern Höhe über dem Meeresspiegel“. 

Außerdem gibt es einen Erlass der Ministeriums für die Beziehungen zum spanischen Parlament und Regierungssekretariat, der ein Verbot des Überflugs der Caldera de Taburiente, mit Ausnahme von staatlichen Flugzeugen und Flügen, die der Erhaltung der Parklandschaft dienen, bestimmt. Für Filmaufnahmen, welche für die Verbreitung über die Medien bestimmt sind und keinen Schaden verursachen, werden gewöhnlich Ausnahmegenehmigungen erteilt. 

Abgesehen von diesen Verboten erfordert das Steuern von Drohnen in Spanien eine Pilotenlizenz. 

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