Madrid – Die Informatiker arbeiteten bis kurz vor Inkrafttreten des neuen Hypothekengesetzes am 16. Juni auf Hoch- touren. Das neue Gesetz, das den Großteil der Kosten den Banken zuweist, die Zwangsvollstreckung hinauszögert und den Wechsel zum Festzins erleichtert, verpflichtet die Banken auch, die Informationen für den Abschluss des Darlehensvertrages über elektronische Medien und unter hohen Sicherheitsstandards dem Notar zu übermitteln. Doch noch wenige Tage vor Inkrafttreten des Gesetzes kam es bei Erprobung der Systeme zu Störungen.
Ende April war ein Dekret beschlossen worden, das die konkreten Details zur Umsetzung des neuen Gesetzes festlegte. Darin wurde geregelt, dass die Banken ihre informatische Lösung frei wählen können, während die Notare mit den Banken von ihrem eigenen Netz aus, mit der Plattform von Ancert, kommunizieren müssen. Das Justizministerium erklärte, in einem Gesetz von 2001 wurde festgelegt, dies sei die einzige Form, wie ein Notar über elektronische Medien etwas öffentlich beglaubigen könne.
Die meisten Banken entwickelten ihre eigenen informatischen Lösungen, die sich dann mit Ancert verbinden. José Luis Martínez, Sprecher des Dachverbandes der spanischen Bankenvereinigungen (AEB), erklärte kurz vor Erreichen des Schlusstermins, die Banken seien gut vorbereitet. Es wurde jedoch gemunkelt, die Plattform von Ancert sei nicht fähig, die zu erwartende Datenflut zu bewältigen. Unabhängige Dienstleister gaben zudem bekannt, die Plattform der Notare breche ständig zusammen.
Die Notarkammer stritt die eingeschränkte Funktionsfähigkeit der Plattform ab und erklärte, bei Proben seien die Akten einwandfrei hochgeladen worden.[bsa_pro_ad_space id=“8,13″ if_empty=“13″ delay=“5″]