Eingebürgerte Ausländer müssen zwei Nachnamen angeben


Ausländer, die in Spanien eingebürgert werden, müssen sich künftig mit zwei Nachnamen beim Standesamt eintragen lassen. Diese Meldung von der dem spanischen Justizministerium unterstehenden Generaldirektion für Register und Notariate wurde Anfang Juli im öffentlichen Staatsanzeiger veröffentlicht.

Madrid – Bislang durfte man sich mit nur einem Nachnamen eintragen lassen, wenn dies dem Recht des Herkunftslands entsprach. Und das, obwohl alle Spanier zwei Nachnamen haben, im Regelfall an erster Stelle den ersten Nachnamen des Vaters und an zweiter Stelle den ersten Nachnamen der Mutter. Selbst bei einer Heirat behalten die Ehepartner normalerweise ihre Nachnamen bei.

Nach der neuen Auflage müssen sich nun jedoch auch in Spanien eingebürgerte Ausländer an die spanische Gesetzeslage in diesem Zusammenhang halten und den ersten Nachnamen des Vaters sowie den ersten Nachnamen der Mutter angeben. Sollte jemand nur einen Nachnamen benutzen, wird dieser einfach verdoppelt. Für diejenien, die in ihrem Herkunftsland bereits über zwei Nachnamen verfügten, allerdings in einer anderen Reihenfolge als in Spanien gültig, besteht die Möglichkeit, bei der Einbürgerung die Beihaltung dieser Reihenfolge zu beantragen.

Fünf Mal mehr Einbürgerungen als vor sieben Jahren

Seit dem Jahr 2000 sind die Einbürgerungen in Spanien um das Fünffache gestiegen. Im vergangenen Jahr wurden 62.335 Ausländer in Spanien eingebürgert, im Jahr 2000 waren es 11.864. Tendenz steigend, denn allein im ersten Quartal dieses Jahres wurden bereits 32.650 Einbürgerungen gewährt. 150.000 Anträge werden derzeit noch bearbeitet.

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