Am 2. Mai beginnt die Abgabefrist
Am 2. Mai beginnt die Abgabefrist für die Einkommen- und Vermögenssteuer-Erklärungen 2005. Wie schon in den vergangenen Jahren müssen die Erklärungen bis 30. Juni bei den Finanzämtern sein. Wer frühzeitig seine Unterlagen einreicht, kann auch bald mit seiner Steuerrückzahlung rechnen.
Madrid – Personen, welche die Steuerrückzahlung „nach Aktenlage“ beantragt und die vom Finanzamt durchgeführte Abrechnung, den so genannten Borrador, anerkannt haben, können bereits in den nächsten Tagen mit ihrer Steuerrückzahlung rechnen. Wie aus dem Finanzministerium verlautet, wurden in den letzten beiden Wochen bereits 60.000 Erstattungen im Wert von mehr als 30 Millionen Euro überwiesen. Am 18. April hatten schon 170.000 Steuerpflichtige ihren Borrador bestätigt, das sind 54% mehr als in der vorjährigen Einkommensteuerkampagne.
Jeder Steuerpflichtige kann seine Steuerdaten anfordern oder die erwähnte Steuerberechnung durch das Finanzamt, den Borrador, beantragen, wenn er die Voraussetzungen erfüllt und nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist. Die Beantragung ist per Internet oder auch telefonisch möglich.