Einweisung Obdachloser mit Geistesstörung


Auch gegen ihren Willen

Die Stadtverwaltung von Santa Cruz hat verfügt, Obdachlose, die an einer Geistesstörung leiden und eine ärztliche Behandlung benötigen, auch gegen ihren Willen in psychiatrische Einrichtungen einweisen zu lassen.

Nachdem im vergangenen Jahr mehrere Obdachlose auf den Straßen von Teneriffas Hauptstadt allein und einsam starben (das Wochenblatt berichtete), ermächtigte das Rathaus nun den mobilen Sozialtrupp und die Polizeieinheit Unipol, auf Anraten und im Beisein eines Gerichtsmediziners sich und andere gefährdende Obdachlose ohne deren Einverständnis in Krankenhäuser bringen zu können.

Zwei Obdachlose wurden bereits aufgegriffen und in die Klinik eingewiesen.

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