„El Niño“ beschenkt Buenavista del Norte


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Dreikönigslotterie und Weihnachtslotterie bringen Anteile des ersten Preises auf die Kanaren

In diesem Jahr hat die Dreikönigslotterie „El Niño“ wieder einmal ein kleines Stückchen vom großen Glück, einen Teil des ersten Preises, nach Teneriffa gebracht.

Zehn Zehntellose mit einem Gewinn von zwei der insgesamt 79 Millionen, die auf die Zahlenkombination 30.875 entfielen, sind in der kleinen 6.000-Seelen-Gemeinde Buenavista del Norte verkauft worden. Der größte Teil der Hauptgewinnlose wurde jedoch in Alicante und in Alcorcón bei Madrid verteilt.

Das letzte Mal, dass die Sonderziehung am Dreikönigstag Lose des ersten Preises nach Teneriffa brachte, war in den Jahren 1997 und 1999.

Das idyllisch in den Ausläufern des Tenogebirges gelegene Buenavista erfreut sich erstaunlich häufig der Gunst der Glücksfee. Beispielweise in Gestalt der Nationallotterie, deren erster und zweiter Preis im Jahr 2001 bzw. 2012 einen Geldsegen brachte, und im Jahr 2009 war es die Weihnachtslotterie mit einem fünften Preis.

Wermutstropfen Steuer

Getrübt wird die Freude der Prämierten durch die neue Steuer auf Lotteriegewinne, die ab 2.500 Euro Gewinnsumme fällig wird und 20% beträgt. Damit erhöht sich die Steuer auf Lotterien drastisch, denn der spanische Fiskus kassiert schon von vornherein etwa 22% aller Einnahmen durch den Losverkauf. Die Gewinner der noch beliebteren Weihnachtslotterie, deren Ziehung am 22. Dezember stattfand, konnten sich dagegen noch ein letztes Mal an ihrem Preis in voller Höhe erfreuen.

Weihnachtslotterie: „El Gordo“ beglückte gleich vier Inseln

Der erste Preis der Weihnachtslotterie verstreute sich, dank des Automatenverkaufs über viele verschiedene Provinzen in ganz Spanien. Dadurch ging ein Teil der Magie dieser traditionellen Sonderziehung verloren, die durch den Verkauf aller Zentellose einer Losnummernserie in der gleichen Verkaufsstelle meist mehrere Nachbarn aus demselben Dorf, mehrere Mitglieder einer Familie oder einen Kollegenkreis gemeinsam reich machte. Die gewohnten, ergreifenden Bilder gemeinsamer Freude werden durch die zunehmend zufällige Verteilung der Losnummern am Automaten immer seltener werden.

Andererseits landen Splitter des großen Preises dadurch in mehr verschiedenen Provinzen, und so konnten sich auch die Kanaren über einen Abglanz des „Gordo“ freuen. Losanteile der Gewinnnummer 76.058 wurden in Puerto de la Cruz, Los Realejos und Santa Cruz verkauft sowie in Arrecife auf Lanzarote, Telde auf Gran Canaria und Puerto del Rosario auf Fuerteventura. Mindestens 1,2 Millionen Euro entfielen insgesamt auf Teneriffa, 400.000 Euro pro Zehntellos.

Der zweite Preis ließ die Kanarischen Inseln komplett aus, während der dritte mit der Gewinnnummer 64084, der mit 500.000 Euro dotiert war, Losbesitzer in La Orotava und Santa Cruz um 50.000 Euro pro Zehntellos reicher machte.

Auch der vierte Preis fand keine kanarischen Gewinner, Lose einer der acht Gewinnnummern des fünften Preises, mit der Zahlenfolge 11419 waren jedoch an verschiedenen Orten auf Teneriffa, Gran Canaria, Lanzarote und La Palma verkauft worden.

 

Glück im Spiel für fünf der sieben Inseln

Auch wenn das Zehntellos hier nur 6.000 Euro Gewinn brachte, konnte sich so auch La Palma unter die fünf Inseln einreihen, die Fortuna zu Weihnachten mit einem Lotteriegewinn bedacht hat. Nur El Hierro und La Gomera gingen leer aus.

Die spanische Nationallotterie

Die Weihnachtslotterie und die Dreikönigsziehung „El Niño“ sind zwei Veranstaltungen der spanischen Nationallotterie, die dem Finanzministerium untersteht.

Das Lotteriespiel ist tief verwurzelt in der spanischen Gesellschaft. Eingeführt wurde es erstmals im Jahr 1763 von Karl dem Dritten, inspiriert von einer Tradition aus Neapel. Die Lotterie in ihrer heutigen Form wurde 1811 als Königlich-Spanische Lotterie begründet, um dem Staat „neue Einnahmequellen zu erschließen, ohne die Bürger belasten zu müssen“.

Von den Einnahmen aus den Losverkäufen werden 70% als Gewinne an die Mitspieler ausgeschüttet, 3,7% werden für die Provisionen der Verkaufsstellen und 4,3% für Verwaltungskosten verwendet und  die verbleibenden 22% gehen an die Staatskasse.

Gewinne sind an die Überbringer der Lose auszuzahlen. Diese gelten als staatliche Wertpapiere, deren Fälschung unter Strafe steht.  

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