Elektroroller: DGT legt Bußgelder fest


Elektro-Roller erfreuen sich in den großen Städten wachsender Beliebtheit. Foto: EFE

Rollerfahrer unterliegen den gleichen Bestimmungen, wie alle anderen Verkehrsteilnehmer und können mit entsprechenden „Multas” belegt werden

Madrid – Für Benutzer von Elektrorollern gelten in Spanien die gleichen Regeln wie für alle anderen Fahrzeugführer. Die spanische Straßenverkehrsbehörde DGT (Dirección General de Tráfico) hat kürzlich entsprechende Übergangsricht- linien für Elektrokleinstfahrzeuge (VMP = Vehículos de Movilidad Personal) veröffentlicht.
Auch Rollerfahrer müssen demnach mit Bußgeldern von 200 bis 1.000 Euro rechnen, wenn sie beispielsweise unter dem Einfluss von Drogen bzw. Alkohol über dem vorgeschriebenen Limit fahren oder während der Fahrt mit dem Handy hantieren.
Die DGT bereitet eine eigene Richtlinie für die VMP-Fahrzeuge vor. Doch bis diese fertig ist, will sie den Rollerfahrern, den Verwaltungen und den Ordnungskräften Anhaltspunkte für den Umgang mit dem neuen Fahrzeugtypus an die Hand geben.
Die DGT definiert Elektroroller (Patinetes eléctricos) als jene Elektrokleinstfahrzeuge, die über sechs und bis zu 25 Stundenkilometern fahren. Die Behörde stellt klar, dass die Führer der VMPs verpflichtet sind, sich Alkohol- und Drogenkontrollen zu unterziehen, und ebenso wie andere Fahrer mit „Multas“ zwischen 500 und 1.000 Euro sanktioniert werden können.
Verweigert man den Test, droht eine Ordnungsstrafe. Ist der Alkohol- oder Drogentest positiv, darf man nicht mehr weiterfahren. Ebenso ist das gleichzeitige Fahren und die Handhabung von Handys oder anderen Geräten verboten und wird mit einem Bußgeld von 200 Euro belegt. Dieselbe Sanktion gibt es für das Tragen von Kopfhörern oder Helmen mit Anschluss an Abspielgeräte. Das Tragen von Helmen und anderen Elementen zum Schutz bei Unfällen hängt von den kommunalen Vorschriften ab.

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