Ende der „Gebietsherrschaft“


© Moisés Pérez

An Basisinfrastrukturen sollen auch Taxis aus anderen Gemeinden stationiert werden

Besonders an Wochentagen, an denen an den Inselflughäfen Hochbetrieb herrscht, kommt es regelmäßig zu Engpässen bei der Personenbeförderung. Lange Schlangen bilden sich vor den Taxiständen, an denen einfach nicht genügend Fahrzeuge zur Verfügung stehen, und die ankommenden Urlauber sehen sich unmittelbar nach der Ankunft am Ferienort einer Geduldsprobe gegenüber.

Das soll sich in Zukunft ändern. Die kanarische Regierung strebt eine Gesetzesänderung an, um die „Gebietsherrschaft“ der Taxis an Basisinfrastrukturen abzuschaffen. Die Maßnahme zielt auf eine Optimierung des Services für die Fahrgäste ab und soll an Flughäfen, Häfen und Krankenhäusern gelten. Die Regel, dass nur Taxilizenznehmer aus der jeweiligen Stadt Fahrgäste innerhalb der Gemeindegrenzen aufnehmen dürfen, hat sich in den letzten Jahren negativ auf diesen Dienstleistungssektor ausgewirkt.

Die neue Regelung sieht vor, dass an den Flughäfen, Häfen und Krankenhäusern zwei Taxizonen eingerichtet werden. In der sogenannten ersten Zone werden die Taxis aus der Gemeinde stationiert, während die Taxifahrer anderer Gemeinden als „Reserve-Einheit“ in der zweiten Zone warten. Auf diese Weise soll ein reibungsloser Service gewährleistet werden.

Die zuständigen Gemeindeämter werden dieser Maßnahme wohl oder übel zustimmen müssen, da die Regionalregierung vorhat, die Gesetzesänderung „im öffentlichen Interesse“ durchzusetzen.[bsa_pro_ad_space id=“8,13″ if_empty=“13″ delay=“5″]

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