Entschädigung für getrennte Zwillinge


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Ein Urteil spricht den Betroffenen insgesamt 900.000 Euro zu

er kanarische Gesundheitsdienst Servicio Canario de Salud (SCS) wird die Zwillingsschwestern, die durch einen Fehler kurz nach der Geburt im Krankenhaus getrennt wurden, wodurch eine von ihnen nicht bei ihren leiblichen Eltern aufwuchs, mit 900.000 Euro entschädigen müssen.

Die heute 36-jährigen Schwestern waren durch eine Verwechslung der Brutkästen im ehemaligen Krankenhaus El Pino auf Gran Canaria getrennt worden. Ans Licht kam der Fall erst vor ein paar Jahren durch eine Verkäuferin, die beide Frauen verwechselte und sie so einander vorstellte. Ein später durchgeführter DNA-Test ergab, dass beide Frauen genetisch zu 99,9% identisch sind. Für beide war dies ein harter Schicksalsschlag. Ebenso für die dritte Beteiligte, die durch den Fehler ebenfalls jahrelang bei den „falschen“ Eltern lebte. Nun ist das Urteil in dem Fall ergangen, das jeder der drei Klägerinnen (biologische Mutter, eine der Zwillingsschwes­tern und die andere verwechselte Frau) 180.000 Euro Schadensersatz zuspricht. Die andere Zwillingsschwester, die von ihrer Familie getrennt wurde, soll 360.000 Euro erhalten. Der kanarische Gesundheitsdienst argumentiert, dass zum Zeitpunkt des Fehlers das Gesundheitswesen auf den Kanaren noch Sache des spanischen Staates war. Die Betroffenen wollen das Urteil anfechten, weil ihnen die Entschädigungssummen nicht korrekt erscheinen.

Bei der Zwillingsschwester, die von ihrer wirklichen Familie getrennt wurde, kommt erschwerend hinzu, dass sie vor Jahren an Leukämie erkrankte und im nahen Familienumfeld kein kompatibler Knochenmarkspender gefunden werden konnte. Zwar konnte sie mittels anderer Methoden später geheilt werden, doch hätte man gewusst, dass sie eine eineiige Zwillingsschwester mit demselben Erbgut hat, wäre der Behandlungsverlauf bedeutend einfacher gewesen.

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