Erfolgsautor Falcones vor Gericht


Foto: EFE

Weil er 4,4 Millionen Euro an Honoraren an Firmen in Steueroasen fließen ließ, klagt der Fiskus wegen Steuerhinterziehung

Madrid – Er ist Autor mehrerer Bestseller und auch in Deutschland kein Unbekannter: Der katalanische Rechtsanwalt und Schriftsteller Ildefonso Falcones hat insgesamt vier historische Romane veröffentlicht, von denen bisher drei ins Deutsche übersetzt wurden. Gleich sein erstes Werk „Die Kathedrale des Meeres“ (La Catedral del Mar, 2006) wurde ein Bestseller, der sich weltweit in 43 Ländern nahezu sieben Millionen Mal verkaufte. Es folgten „Die Pfeiler des Glaubens“ (La Mano de Fátima, 2009) und „Das Lied der Freiheit“ (La Reina Descalza, 2013). Sein jüngstes Buch „Los Herederos de la Tierra“ (Die Erben der Erde) ist gerade erschienen.

Mitte letzten Jahres geriet der Erfolgsautor ins Visier der Finanzbehörden, weil die Honorare seiner Bücher unter anderem in den Jahren 2009 bis 2011 an Unternehmen geflossen sind, die in den Steueroasen Irland, Zypern und Dominikanische Republik angesiedelt sind. An diese hatte er schon im Jahr 2004 die Autorenrechte seines Bestsellers „Die Kathedrale des Meeres“ abgetreten.

Nachdem die zuständige Untersuchungsrichterin die Klage im Februar 2016 mit der Begründung, Falcones habe die Rechte abgetreten, bevor der Roman erfolgreich wurde, zu den Akten legte, schien die Angelegenheit ausgestanden. Das Finanzamt legte jedoch beim Landgericht Barcelona Berufung ein und bekam recht. Dis Sache wurde mit der Auflage an die Richterin zurückverwiesen, die Untersuchung abzuschließen und so ein Hauptverfahren zu ermöglichen.

Die Steuerbehörde vertritt die Ansicht, Falcones habe in den fraglichen Jahren mit seinen Büchern Einkünfte von 4,4 Millionen Euro erzielt, die er in Spanien hätte versteuern müssen. Er habe also rund 1,4 Millionen Euro Einkommensteuer (IRPF) hinterzogen. Mitangeklagt sind in dieser Sache auch seine Ehefrau Carmen Rosich und sein Bruder Rafael Falcones, seines Zeichens Steuerexperte und Inhaber der Kanzlei Bufete Falcones.

Der Schlüssel zu diesem Fall sind die Autorenrechte. Die Anklage behauptet, der Schriftsteller und sein Bruder hätten ein Geflecht von Unternehmen in Niedrigsteuerländern errichtet und vorgetäuscht, diese seien im Besitz der Autorenrechte seiner Bestseller, mit dem Ziel, den wahren Nutznießer – nach wie vor Ildefonso Falcones – zu verschleiern. Als Nachweis führt die Staatsanwaltschaft Zeugenaussagen von Handwerkern an, die das Wohnhaus der Familie Falcones renoviert haben. Dieses war durch eine der von den Brüdern Falcones ins Leben gerufenen Firmen im exklusiven Stadtteil Barcelonas Tres Torres für 1,9 Millionen Euro erworben und dann an Rafaels Kanzlei Bufete Falcones vermietet worden. Die Kanzlei wiederum stellte es der Schriftstellergattin Carmen Rosich zur Verfügung, als Bezahlung für ihre Mitarbeit in der Kanzlei. Eine Mitarbeit, von der Rosich eingeräumt hat, dass sie nicht besteht. Die Handwerker jedenfalls bezeugen, dass sie immer mit dem Ehepaar Falcones verhandelt haben, als sei es ihr Haus.

In ähnlicher Weise werden Vertreter des Verlags Random House als Zeugen benannt, die ebenfalls aussagen, man habe über die Tantiemen immer nur mit Ildefonso Falcones persönlich und niemals mit den Offshore-Firmen verhandelt, welche die Autorenrechte halten. So soll der Beweis geführt werden, dass der Bestsellerautor stets selbst im Besitz der Autorenrechte blieb und die erzielten Einnahmen auch ihm zugutekamen.

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