Ermittlungen zu illegaler Leihmutterschaft


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Es geht um mutmaßlichen Menschenhandel, Urkundenfälschung, Steuerhinterziehung und Verletzung der Menschenrechte

Madrid/Kiew – Während die Generalstaatsanwaltschaft auf Antrag des Justizministeriums prüft, gegen Agenturen für Leihmütter im Ausland zu ermitteln (das Wochenblatt berichtete), wurden weitere Details zu dem Thema bekannt. Demnach ermittelt die Ukraine – eines der Länder, in denen spanische Paare mit Kinderwunsch am häufigsten auf der Suche nach einer Leihmutter erfolgreich vermittelt werden – bereits seit 2011 gegen die Klinik Biotexcom mit Hauptsitz in Kiew und Filialen im Ausland, unter anderem in Spanien.

Während hierzulande die Leihmutterschaft verboten wird, darf in der Ukraine eine Leihmutter unter bestimmten Bedingungen beauftragt werden: Es muss sich um ein heterosexuelles Paar handeln. Das Kind muss genetisch von mindestens einem der beiden Elternteile stammen. Die Leih­mutter hat keine genetische Verbindung mit dem Kind, das sie austrägt.

Nachdem 2011 ein italienisches Paar ein Baby aus der Ukraine mitgenommen hatte, das nicht mit genetischem Material von einem der beiden Partner gezeugt worden war, nahmen die Behörden des osteuropäischen Landes die Ermittlungen auf. Dabei konzentrierte man sich auf den Marktführer, die Klinik Biotexcom in Kiew, die mit mehreren Filialen auch im Ausland, unter anderem in Spanien, vertreten ist, wie die Zeitung El País berichtete. Die Behörden untersuchen nicht die Inanspruchnahme der in der Ukraine legalen Leihmutterschaft, sondern konkrete Verdachtsfälle von Unregelmäßigkeiten und illegalen Praktiken. Nach dem Fall des italienischen Paares wurde zum ersten Mal ermittelt und der Eigentümer der Klinik Biotexcom wegen Kinderhandel und Steuervergehen unter Hausarrest gestellt. Seitdem wird wegen eventueller Unregelmäßigkeiten bei der Leihmutterschaft in mehr als Tausend Fällen ermittelt. Es geht unter anderem um Menschenhandel, Urkundenfälschung und Steuerhinterziehung. Im September letzten Jahres gab der verantwortliche Staatsanwalt in Kiew gegenüber El País bekannt, man habe in mehreren Ländern darum ersucht, die DNA von Kindern mit denen der legalen Eltern und der Leihmütter zu vergleichen. Woraufhin sich die spanische Generalstaatsanwaltschaft eingeschaltet hat.

Die Ermittler haben auch die Verträge mit den Leihmüttern ins Visier genommen. Die spanische Justizministerin Dolores Delgado erklärte gegenüber der Zeitung El País, teilweise würden die Gesetze der Menschenrechte verletzen. So müssten sich die Leihmütter ab dem siebten Schwangerschaftsmonat und bis nach der Geburt von ihren leiblichen Kindern trennen und in eine ihnen zugewiesene Unterkunft umziehen. „Sie dürfen ihre Kinder nicht sehen, bis sie das Baby abgegeben haben,“ gab die Justizministerin bekannt. Die Leihmütter dürften während der Dauer der Schwangerschaft keinen Geschlechtsverkehr haben. In extremen Fällen würden die späteren Eltern über einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden. Sollte die Leihmutter gegen eine Klausel verstoßen, drohe ihr eine Geldstrafe von 200 Prozent der mit ihr vereinbarten Vergütung. Die ukrainischen Ermittler haben Fälle aufgedeckt, in denen die Leihmütter lediglich ein Drittel oder weniger der vereinbarten Vergütung erhielten.

Die Klinik Biotexcom hat mit mehreren Agenturen in Spanien zusammengearbeitet und tut dies teilweise immer noch. Das Finanzministerium hat bei der Staatsanwaltschaft beantragt, die Ermittlungen auf diese Agenturen auszuweiten.

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