Erste temporäre Enteignung einer Wohnung in Andalusien


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Andalusiens Sonderweg bezieht die Kreditinstitute in die Lösung der Krisenfolgen mit ein

Schon 41 Tage, nachdem Andalusien Anfang April im Alleingang ein Dekret gegen die Zwangsräumung von Hypothekschuldnern erlassen hat (das Wochenblatt berichtete), kam die Regelung zum ersten Mal zur Anwendung. María del Carmen Andújar Hidalgo sollte am 14. Mai aus ihrer Wohnung gewiesen werden.

Huelva/Málaga – Dank des Inkrafttretens des neuen „Dekrets zur sozialen Funktion der Wohnung“ und ihres rechtzeitig gestellten Antrages, wurde die Zwangsräumung nun gestoppt.

María del Carmen Andújar verdient bei einer Gebäudereinigungsfirma 400 Euro im Monat. Ihr Mann hat schon vor einiger Zeit seinen Arbeitsplatz verloren. Bei ihnen leben ihre vier Kinder und vier Enkelkinder. Die Hypothekenrate für die 87 Quadratmeter große Wohnung beträgt 500 Euro. Seit drei Jahren schon können sie diese nicht mehr aufbringen. María del Carmen berichtet von ihrem Albtraum, den zurzeit so viele Familien in Spanien durchmachen. „Ich konnte nicht mehr schlafen und nicht mehr leben, habe immer nur darüber nachgedacht, wo ich mit meiner Familie hingehen soll, wenn man uns aus der Wohnung wirft.“ Sie ist glücklich und erleichtert, nun drei Jahre Aufschub zu haben.

Die Familie von María del Carmen erfüllt alle Voraussetzungen, die gefordert sind. Das Einkommen liegt unter 542 Euro, die Einkommenssituation hat sich erst nach der Kreditvergabe so sehr verschlechtert, dass die Raten nicht mehr gezahlt werden können, und die Familie ist von „sozialer Ausgrenzung“, in diesem Fall durch Obdachlosigkeit, bedroht.

Die nächsten Schritte im Prozess der zeitlich begrenzten Enteignung der Wohnung sind folgende: Das Kreditinstitut hat fünfzehn Tage Zeit, Einwände gegen die Maßnahmen vorzubringen. Werden diese zurückgewiesen, wird der Wert der zeitlich begrenzten Enteignung festgelegt, eine fachliche Stellungnahme des Wohnungsamtes sowie ein juristisches Gutachten werden erstellt. Der Sachverhalt wird im amtlichen Anzeiger veröffentlicht, und dann genehmigt die Regierung endgültig die temporäre Enteignung des Nutzungsrechtes für maximal drei Jahre. Die Eigentümergesellschaft erhält in dieser Zeit eine sogenannte „Sozialmiete“.

Das Dekret schreibt Wohnungsgesellschaften und Banken auch vor, Wohnraum nicht länger als sechs Monate ungenutzt zu lassen. Zuwiderhandlungen können mit bis zu 9.000 Euro Bußgeld geahndet werden. Besonders hoch sollen die Bußgelder ausfallen, wenn der Bau der Wohnungen, um die es geht, mit öffentlichen Mitteln gefördert wurde.

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