Etappensieg für Siam Park auf Gran Canaria


Oberster Gerichtshof weist Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurück

Das Oberverwaltungsgericht der Kanaren hat einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen, der von der Firma Lebensraum Wasser SL eingereicht worden war und zum Ziel hatte, den Bau des Siam Parks auf Gran Canaria zu stoppen.

Die Klage bezog sich auf den Plan zur Modernisierung der Zone von El Veril, in dessen Rahmen die Genehmigung für den Bau des Wasservergnügungsparks erteilt wurde.

Das Gericht sah keinen Grund für die Aussetzung dieses Plans und ebenso wenig die Möglichkeit, dass der Firma Lebensraum Wasser SL dadurch ein Schaden entstehen könnte, der die Klage rechtfertigen würde. Im Gegenteil befand das Gericht, eine einstweilige Verfügung, die den Modernisierungsplan stoppen würde, wäre eine gravierende Störung des Allgemeininteresses beziehungsweise der Interessen eines Dritten.

Der deutsche Unternehmer Wolfgang Kiessling und seine auf Teneriffa höchst erfolgreiche Unternehmensgruppe Loro Parque arbeiten seit Jahren an den Plänen für den Bau eines Wasserparks im Süden von Gran Canaria nach dem Vorbild des Siam Park in Adeje.

Die Umsetzung dieses Projektes beziffert Kiessling mit rund 60 Millionen Euro.

Mit diesem Gerichtsurteil erringt Loro Parque nun einen Etappensieg, wenngleich die Bauarbeiten weiterhin durch das Verwaltungsgericht Nr. 3 in Las Palmas gestoppt sind.

Sowohl Loro Parque als auch der Inselwasserrat haben Einspruch dagegen eingelegt.

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