Brüssel befürchtet Geldwäsche und Steuervermeidung
Madrid/Brüssel – Zwei Dutzend europäische Länder, darunter auch Spanien, vergeben Aufenthaltsgenehmigungen und manchmal sogar die Staatsbürgerschaft, um Investitionen ins Land zu holen. Die Europäische Kommission sieht die Ausweitung dieser Praxis mit Sorge und warnt vor ernsten Sicherheitsrisiken, die sich aus dieser Grauzone ergeben, über die begüterte Ausländer eine europäische Staatsbürgerschaft und damit freien Zugang zum europäischen Binnenmarkt erlangen können.
Die Kommission hat in einem Bericht festgestellt, dass die Vergabe der sogenannten „goldenen“ Visa oder Pässe, illegale Aktivitäten wie Geldwäsche, Steuerhinterziehung und Korruption decken könnte. Deshalb soll eine Expertengruppe ins Leben gerufen werden, die darüber wacht, dass die europäischen Gesetze eingehalten werden. Man werde, so Dimitris Avramoupolos, Kommissar für Migration, Innere Angelegenheiten und Staatsangehörigkeit, nicht zögern, wenn nötig, einzugreifen.
Das Papier der EU-Kommission unterscheidet zwei Gruppen von Ländern: Diejenigen, welche ihre Staatsbürgerschaft „verkaufen“, das sind Zypern, Malta und Bulgarien, und diejenigen, welche gegen Investitionen eine Aufenthaltsgenehmigung erteilen, als da sind Spanien, Frankreich, Luxemburg, Italien, Griechenland, Irland, Großbritannien, Holland, Portugal, Polen, Rumänien, Tschechien, Kroatien, Slowakei, Estland, Lettland und Litauen sowie auch die drei erstgenannten Länder.
Brüssel zeigt sich vor allem über die erste Gruppe besorgt. Ein Nicht-EU-Bürger könne die zyprische Staatsbürgerschaft mit einer Investition von zwei Millionen, die bulgarische mit einer Million und die maltesische mit 800.000 Euro erkaufen. Doch auch mehrere Länder der zweiten Gruppe sind im Visier, die auf diesem Wege langfristige Aufenthaltsgenehmigungen vergeben und so mittelfristig die Tür für den Erwerb der Staatsbürgerschaft öffnen.
Spanien ist das EU-Land, indem bisher die meisten „goldenen Visa“ erteilt wurden, insgesamt 24.095. Diese werden für zwei Jahre erteilt und jeweils für den gleichen Zeitraum verlängert, wenn die Investition aufrechterhalten bleibt. Nach fünf Jahren wird eine permanente Aufenthaltsgenehmigung erteilt.
Die EU-Kommission missbilligt den Verkauf nationaler Staatsbürgerschaften, weil damit automatisch der Status eines EU-Bürgers erworben wird, was Bewegungsfreiheit in den Schengen-Ländern, Zutritt zum Binnenmarkt und das Wahlrecht auf lokaler und europäischer Ebene beinhaltet.[bsa_pro_ad_space id=“8,13″ if_empty=“13″ delay=“5″]