„Express-Zwangsräumung“ soll den Mietwohnungsmarkt beleben


© EFE

Ministerium für Inlandsentwicklung stellt neues Mietgesetz vor

Ana Pastor, Ministerin für Inlandsentwicklung, hat bei der ersten Ministerratssitzung nach den Sommerferien die Leitlinien ihres Entwurfs für ein neues Mietgesetz vorgestellt, das die Regierung in Kürze dem Parlament vorlegen wird.

Madrid – Es soll den Markt für Mietwohnungen beleben und flexibler gestalten, denn angesichts der Unsicherheit in der Gesetzgebung verzichten viele Wohnungseigentümer auf eine Vermietung.

Eine der Neuheiten, welche der Gesetzentwurf vorsieht, ist die Möglichkeit, dass der Mieter Kosten für Renovierungen und Verbesserungen in der Wohnung mit der Miete verrechnen kann. Sinn und Zweck des neuen Mietgesetzes, so die Ministerin, sei der Wille der Regierung, das spärliche Angebot auf dem Wohnungsmarkt zu vergrößern, indem sie ein „Gleichgewicht“ zwischen den Interessen von Mieter und Vermieter herstellt. Die wichtigsten Punkte des neuen Gesetzes sind:

Express-Zwangsräumung aktivieren:

Eine Erleichterung der Zwangsräumungen von Mietern, die ihre Miete nicht bezahlen, wurde bereits zwischen 2009 und 2011 durch eine Reihe von Gesetzesreformen beschlossen. Doch durch die hoffnungslose Überlastung der Gerichte konnten diese Reformen niemals in die Tat umgesetzt werden. Hier soll das neue Gesetz für eine Änderung der Situation sorgen.

Die wichtigste Maßnahme ist mit Sicherheit, dass nicht mehr, wie bisher üblich, das Zwangsräumungsverfahren automatisch beendet wurde, wenn der säumige Mieter eine Zahlung leistete. Wie der Staatsekretär für Infrastruktur, Rafael Catalá, in diesem Zusammenhang erklärte, soll dem Unwesen auf dem Mietwohnungsmarkt ein Ende bereitet und den „professionellen Nichtzahlern“ das Handwerk gelegt werden. Auch dem Personalmangel bei den Gerichten soll das Gesetz entgegentreten. Statt der bisher zwei soll künftig nur ein Justizbeamter ein Räumungsverfahren bearbeiten. Damit könnte die doppelte Anzahl von Verfahren mit derselben Zahl von Angestellten durchgeführt werden. Zukünftig kann der Richter auch eine Zwangsräumung anordnen, wenn der beklagte Mieter nicht zur Verhandlung erscheint.

Freigabe der Mieten und der Verträge:

Bislang waren Mieterhöhungen dem Lebenshaltungskosten-Index angepasst. Das neue Gesetz wird die Aktualisierung der Miete ebenso wie die Laufzeit der Mietverträge freistellen. Auch kann der Mieter auf sein Vorkaufsrecht für die Wohnung verzichten, das bislang in den Mietverträgen mit einer Laufzeit von weniger als fünf Jahren vorgesehen war. Zukünftig verringert sich der Zeitraum für die obligatorische Vertragsverlängerung von fünf auf drei Jahre, während sich die automatische Verlängerung von drei auf ein Jahr reduziert. Kautionszahlungen werden zukünftig alle drei Jahre statt der bisher fünf Jahre überprüft.

Erleichterung der Rücknahme der Wohnung wegen Eigenbedarfs:

Bislang konnte der Eigentümer seine Wohnung wegen Eigenbedarfs für ihn selbst oder seine Familie nur dann zurückfordern, wenn das ausdrücklich im Mietvertrag vorgesehen war. Nach dem neuen Gesetz kann er sie in jedem Fall mit einer zweimonatigen Kündigungsfrist zurückfordern.

Zwangsräumung bei Verkauf:

Bislang musste der Käufer einer Wohnung einen bestehenden Mietvertrag bis mindestens fünf Jahre respektieren. Jetzt gilt diese Klausel nur noch, wenn der Mietvertrag im Eigentumsregister eingetragen ist. Diese Eintragung ist nach wie vor freiwillig und wurde in der Vergangenheit wegen ihrer hohen Kosten und der komplizierten bürokratischen Schritte wenig genutzt. Hier will das Ministerium vereinfachen und Kosten senken.

Vorteile für den Mieter:

Obwohl das Gesetz in der Hauptsache reformiert wurde, um die Vermietung für die Wohnungseigentümer attraktiver zu machen, hat Ministerin Ana Pastor versichert, dass es auch für Mieter Vorteile bringt. So ermöglicht es beispielsweise eine leichtere Auflösung des Mietvertrages durch den Mieter. Bislang konnte bei Verträgen mit einer Laufzeit von mehr als fünf Jahren eine Kündigung ab dem fünften Jahr mit einer Frist von zwei Monaten ausgesprochen werden. Mit dem neuen Gesetz besteht die Möglichkeit der Kündigung der Verträge von mehr als drei Jahren, und die Frist verringert sich auf einen Monat.

Über Wochenblatt

Das Wochenblatt erscheint 14-tägig mit aktuellen Meldungen von den Kanaren und dem spanischen Festland. Das Wochenblatt gilt seit nunmehr 36 Jahren als unbestrittener Marktführer der deutschsprachigen Printmedien auf den Kanarischen Inseln.