Feiern bis in die Morgenstunden

Der Oberste Kanarische Gerichtshof hat die von der Regierung beschlossene Maßnahme der 3G-Regel für die Verlängerung der Öffnungszeiten von Clubs bis 4.00 Uhr gekippt. Foto: pixabay

Der Oberste Kanarische Gerichtshof hat die von der Regierung beschlossene Maßnahme der 3G-Regel für die Verlängerung der Öffnungszeiten von Clubs bis 4.00 Uhr gekippt. Foto: pixabay

In Corona-Warnstufe 1 und 2 dürfen Clubs und Diskotheken bis 4.00 Uhr geöffnet bleiben – vorerst nun doch ohne 3G-Regel

Kanarische Inseln – Die kanarische Regierung hat am 30. September auf Empfehlung des Gesundheitsamtes die Corona-Ampel auf Gran Canaria auf Stufe 1 (grün) und auf Fuerteventura auf Stufe 2 (gelb) umgestellt. Auf den übrigen Inseln bleiben die bisherigen Warnstufen gültig: Teneriffa Stufe 2 und Lanzarote, La Palma, La Gomera und El Hierro Stufe 1.
Am 1. Oktober betrug die 7-Tage-Inzidenz auf den Kanarischen Inseln 27,02. Auf Gran Canaria war sie mit einem Wert von nur 6,35 besonders niedrig, während sie auf Teneriffa bei 22,8 lag.

Neue Regelung für Öffnungszeiten und Besucherkapazitäten

Auf Inseln in Corona-Warnstufe 1 gibt es ab sofort in Lokalen im Freien keine Beschränkung der Besucherkapazität mehr; sie können alle Plätze (100%) belegen; in Innenräumen gilt die Kapazitätsbeschränkung auf 75%.
Für die Corona-Warnstufe 2 gilt im Freien eine Beschränkung auf 75%, in Innenräumen auf 50%.

Weiterhin dürfen sich in Warnstufe 1 maximal 12 Personen aus verschiedenen Haushalten treffen, in Warnstufe 2 sinkt die Zahl auf 8.
Bei kulturellen Veranstaltungen in Innenräumen (Kinos, Theater, Museen, Konzerthäuser, Bibliotheken) gilt in Warnstufe 1 eine Beschränkung der Besucherkapazität auf 75%, in Warnstufe 2 dürfen maximal 55% der Plätze belegt werden.

Mit besonderer Spannung war die Entscheidung über die Öffnungszeiten für das Nachtleben erwartet worden, nachdem die Regionalregierung auf ihre jüngste Änderung der Corona-Verordnung vom Obersten Gericht einen Dämpfer erhielt. Die kanarische Regierung hatte die Verordnung dahingehend geändert, dass Nachtlokale auf Inseln in Warnstufe 1 und 2 bis 4.00 Uhr morgens geöffnet bleiben dürfen, sofern sämtliche Angestellten und Gäste entweder getestet, geimpft oder genesen sind. Dies wies das Oberste Gericht jedoch ab, weshalb diese Regelung vorerst außer Kraft ist. Die Regionalregierung kündigte jedoch an, Einspruch einzulegen.

Bis auf Weiteres gilt nun für das Nachtleben in Warnstufe 1 und 2 die Sperrstunde um 4.00 Uhr. Bei der Beschränkung der Besucherkapazität gibt es jedoch Unterschiede: In Warnstufe 1 werden in Innenräumen 75% der üblichen Gästekapazität zugelassen, im Freien 100%. In Warnstufe 2 sinkt die Kapazität auf 50% in Innenräumen und 75% auf Terrassen.
Das Tanzverbot bleibt in allen Warnstufen bestehen.

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