Feuerverbot bis 30. September

Feuerverbot IUP

Feuerverbot IUP

Auch Feuerwerk in bewaldeten Gebieten oder in deren Nähe ist untersagt

Gran Canaria – Um die Gefahr von Waldbränden zu senken, hat das Cabildo von Gran Canaria ein Verbot für das Verbrennen von Gartenabfällen, das auch für landwirtschaftlich genutzte Flächen gilt, erlassen. Außerdem ist offenes Feuer – beispielsweise auf mobilen Holzkohlegrills – auf den Freizeitplätzen in den Wäldern und Forstgebieten untersagt, ebenso das Abbrennen von Feuerwerk.

Landwirte sind aufgefordert, beim Umgang mit Maschinen, die Funken sprühen können, besonders vorsichtig zu sein.

Solange die Waldbrandstufe Orange gilt, sprich in der Zeit vom 1. Juli bis 30. September, darf an den Feuerstellen auf den öffentlichen Grillplätzen des Cabildos zwar Feuer gemacht werden, mobile Grills bleiben jedoch verboten. Wer mit Gas kochen möchte, darf nur kleinere Flaschen unter einem Gewicht von 13 kg verwenden.

Sollte aufgrund der Wetterlage oder anderer Faktoren das Waldbrandrisiko steigen und die Inselverwaltung dazu veranlassen, Warnstufe Rot auszurufen, werden mit sofortiger Wirkung die ausgewiesenen Feuerstellen auf den Grillplätzen ebenfalls gesperrt, und es gilt ein striktes Feuerverbot. Feuerwerk ist dann auch in einem Umkreis von 400 Metern zu bewaldeten Gebieten verboten.

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