Finanzamt schafft Ausdruck der Vorab-Steuererklärung ab


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Madrid – Der diesjährige Zeitraum für die Abgabe der Einkommensteuererklärung 2018 (IRPF 2018) beginnt am 2. April und endet am 1. Juli 2019. Eine Neuerung ist in diesem Jahr die Abschaffung der Vorab-Erklärung in Papierform (Predeclaración), welche die Steuerpflichtigen aus dem online ausgefüllten, aber noch nicht online eingereichten Steuerformular herunterladen und ausdrucken konnten. Mit diesem Ausdruck war es bisher möglich, die Erklärung bei der Bank einzureichen.

Diese Form der Steuererklärung wurde wenig genutzt, nur 350.000 der rund 19 Millionen Steuererklärungen wurden auf diese Weise präsentiert. Doch sie verursachte verschiedentlich Probleme durch Mehrfachregistrierungen und Verzögerungen bei den Zahlungen und Rückerstattungen.

Es kam häufig vor, dass die Steuerzahler ihre Erklärung auf der Website des Finanzamtes (Agencia Tributaria) ausfüllten und, kurz bevor sie diese hätten bestätigen müssen, den Ausdruck der Vorab-Erklärung ohne Bestätigung wählten, um diesen mit ihrem Berater oder der Bank zu besprechen. Die Daten waren so jedoch schon in die Datenbank der Finanzbehörde aufgenommen worden, und die Bank oder der Berater präsentierten die Erklä­rung dann ein zweites Mal, was  zu den obengenannten Problemen führte. Zudem kam es vor, dass manch einer die „Predeclaración“ mit der eigentlichen Steuererklärung verwechselte, und diese so am Ende überhaupt nicht einreichte.

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