Finanzressort stellt Abschreibungen vor


93% der Steuerpflichtigen sollen von einer oder mehreren Abschreibungsmöglichkeiten und Steuersenkungen profitieren

Kanarische Inseln – Am 4. April beginnt die Einkommensteuerkampagne für das Jahr 2017. Dieser Tage stellte Rosa Dávila, Leiterin des regionalen Finanzressorts, die wichtigsten Abschreibungsmöglichkeiten auf den regionalen Teil der Einkommensteuererhebung vor, wobei derzeitige Möglichkeiten erhalten und neue geschaffen wurden. Dávila erklärte, 93% der Steuerpflichtigen würden diese Möglichkeiten nutzen können. Begünstigt wären insbesondere Personen mit einem Jahreseinkommen unter 39.000 Euro bzw. bei gemeinsamer Steuerveranlagung von unter 52.000 Euro.

So werden die Familienangehörigen von Pflegebedürftigen oder behinderten Menschen 500 Euro sowie bei einer behindertengerechten Anpassung des Wohnhauses 10% der Kosten absetzen können. Wer die Energieeffizienz seines Hauses verbessert hat, kann 10%, maximal 700 Euro, der Kosten geltend machen. Alleinerziehende Eltern – auf dem Archipel gibt es rund 6.600 familiäre Einheiten mit nur einem Elternteil – werden mit einer Abschreibung von 100 Euro bedacht. Die Kosten für die frühkindliche Betreuung in Kinderkrippen können mit bis zu 400 Euro abgesetzt werden. Schulmaterial, -transport und -kleidung sowie Nachhilfeunterricht werden mit 100 Euro angerechnet. Privat aufzubringende Kosten für Augen- und Zahnarzt, Schwangerschaft und Entbindung, Unfall und Arbeitsunfähigkeit und neuerdings auch für Geschlechtsumwandlung können zu 10% abgesetzt werden. Wer Minderjährige aufnimmt, kann 250 Euro geltend machen. Die Absetzungsmöglichkeit des Staates für Spenden an Hilfsorganisationen wird von der Region um 50% erweitert. Auch führt die Region eine Abschreibung von 15% auf Spenden mit kulturellem oder wissenschaftlichem Zweck ein. Selbstständige, die weniger als 30.000 Euro im Jahr einnehmen, werden von der kanarischen Mehrwertsteuer IGIC befreit, müssen sich jedoch zunächst einmal im neuen „Régimen especial del pequeño empresario o profesional“ eintragen lassen.

Bei der kanarischen Mehrwertsteuer IGIC wird der generelle Satz von 7% beim Kauf des ersten Eigenheims bei unter 35-Jährigen, Telefonkosten, kleineren Umbauarbeiten im Eigenheim und Kauf von Korrekturbrillen auf 3% gesenkt. Der Erwerb und die Reparatur von Rollstühlen werden komplett von der IGIC befreit.

Über Wochenblatt

Das Wochenblatt erscheint 14-tägig mit aktuellen Meldungen von den Kanaren und dem spanischen Festland. Das Wochenblatt gilt seit nunmehr 36 Jahren als unbestrittener Marktführer der deutschsprachigen Printmedien auf den Kanarischen Inseln.