Patera gestrandet: 7 Tote


Foto: EFE

Beim Anlanden am Strand von Costa Teguise auf Lanzarote ertranken zwei Insassen, fünf waren zuvor schon an Unterkühlung gestorben

Lanzarote – Am Mittag des 15. Januar sichteten die Rettungsschwimmer der Strände des Ferienortes Costa Teguise auf Lanzarote ein treibendes Offshore-Schlauchboot und verständigten sofort die Notrufzentrale. Zu diesem Zeitpunkt war noch nichts von dem Drama zu erahnen, das sich während der Überfahrt auf der Patera abgespielt haben muss.

Mindestens 27 Maghrebiner, die, wie sich später herausstellte, von Tarfaya, Marokko, aus in See gestochen waren, befanden sich in dem Boot, dessen Außenbordmotor ausgefallen war.

In Ufernähe sprangen sie über Bord, um sich in einer Felsenbucht nahe der Playa Bastián an Land zu retten. Neunzehn von ihnen gelang dies auch, zum Teil mit der Hilfe der Rettungsschwimmer, zwei weitere wurden mit Herz-und Atemstillstand aus dem Wasser geholt, doch nur einer konnte von den inzwischen eingetroffenen Rettungskräften wiederbelebt werden. Ein weiterer Ertrunkener wurde wenig später aus dem Meer geborgen.

In der führerlosen Patera machten die Retter einen grausigen Fund. Fünf weitere Leichen befanden sich darin, die, einer ersten Untersuchung zufolge, wahrscheinlich während der mehrtägigen Überfahrt an Unterkühlung gestorben sind. Das Seerettungsboot Salvamar Al Nair schleppte das Schlauchboot mitsamt den fünf Toten darin von Costa Teguise nach Puerto Naos in Arrecife.

Die anderen neunzehn Insassen hatten sich vom Anlandungsort entfernt, wurden jedoch von der Polizei aufgegriffen, in Gewahrsam genommen und vom Roten Kreuz versorgt. Vier von ihnen mussten in ein Krankenhaus eingeliefert werden. Zwei wegen Unterkühlung, einer wegen einer Knieverletzung und ein weiterer wegen Verletzungen im Gesicht.

Der mutmaßliche Bootführer wurde ausfindig gemacht, von der Guardia Civil festgenommen und an das Untersuchungsgericht Nr. 4 in Arrecife überstellt. Ihm droht eine Anklage wegen fahrlässiger Tötung und Straftaten „gegen die Rechte ausländischer Bürger“.

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