Folgenschwerer Fehler im Krankenhaus

Anwalt José Saez-Morga hält den seiner 19-jährigen Mandantin entstandenen Schaden für unermesslich und fordert eine Entschädigung in Höhe von drei Millionen Euro.

Anwalt José Saez-Morga hält den seiner 19-jährigen Mandantin entstandenen Schaden für unermesslich und fordert eine Entschädigung in Höhe von drei Millionen Euro.

Zwei Babys wurden unmittelbar nach ihrer Geburt in einem Krankenhaus in Logroño vertauscht

Madrid – Eine 19-jährige Frau hat eine Klage eingereicht, weil sie als Baby in einem öffentlichen Krankenhaus in Logroño vertauscht und an eine fremde Familie gegeben wurde. Obwohl die Verwechslung im Jahr 2002 geschah, erfuhr die junge Frau selbst erst im Jahr 2017 davon.
Die beiden betroffenen Frauen wurden am selben Tag im inzwischen abgerissenen Krankenhaus von San Millán in Logroño, La Rioja, geboren. Sie kamen dort im Abstand von fünf Stunden zur Welt und wogen sehr wenig, weshalb sie in den Brutkasten gelegt werden mussten. Zu diesem Zeitpunkt ereignete sich der Fehler, der dazu führte, dass die Säuglinge in fremde Familien kamen.

Die Klägerin, deren Name nicht genannt wird, um ihre Identität zu schützen, kam durch die Verwechslung anstatt in ein strukturiertes Umfeld in eine Familie ohne stabile soziale Verhältnisse: Sie wurde von der Frau großgezogen, die sie für ihre Großmutter hielt.

Der erste Verdacht kam 2017 auf, als die Großmutter den Vater des Mädchens verklagte, weil er nicht für ihren Unterhalt aufkommen wollte. Die Streitigkeiten gipfelten in einem DNA-Test, der ergab, dass der Mann nicht der Vater des Mädchens war. Weitere Nachforschungen und eine weitere DNA-Analyse ergaben, dass die angebliche Mutter auch nicht mit dem Mädchen verwandt war. Laut dem Anwalt der 19-jährigen Frau ist ein wichtiger Beweis die Blutgruppe der beiden Opfer. Die Klägerin hat Blutgruppe 0+ und die andere junge Frau A+; in ihren medizinischen Unterlagen waren diese Angaben vertauscht worden.

Hohe Entschädigungsforderung

Die regionale Gesundheitsministerin von La Rioja, Sara Alba, betont, dass es sich um einen menschlichen Irrtum handelt und man nicht in der Lage sei, festzustellen, wer verantwortlich gewesen ist. Im Jahr 2002 wurde die Personendatei mit einem Fingerabdruck angelegt, eine Vorgehensweise, die später geändert wurde. Heutzutage wird anhand von Nabelschnurblutproben und anderen Prüfmethoden die Verwandtschaft von Müttern und Säuglingen festgestellt.

Das Opfer fordert vom ­regionalen Gesundheitsministerium von La Rioja drei ­Millionen Euro für den entstandenen Schaden. Das Ministerium räumt den Fehler ein, weist ­jedoch gleichzeitig darauf hin, dass derartige Fehler heute dank moderner Technik ausgeschlossen werden können. Die Regierung von La Rioja schlägt eine Entschädigung von 215.000 Euro vor.
Von dem anderen Verwechslungsopfer, das über den Fehler informiert wurde, mit dem die Klägerin allerdings keinen Kontakt hatte, ist bislang keinerlei Reaktion erfolgt.

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