Fortschritt im Sorgerecht?


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Gemeinsame elterliche Sorge soll kein Einzelfall mehr sein

Die autonomen Regionen Aragonien, Katalonien und Valencia haben es vorgemacht, nun soll auch landesweit das gemeinsame Sorgerecht für Kinder bei Trennung der Eltern oder Scheidung keine Ausnahme mehr sein, denn Justizminister Alberto Ruiz-Gallardón kündigte jüngst eine dahingehende Änderung des Código Civil (Bürgerliches Gesetzbuch Spaniens) an.

Madrid – In einer parlamentarischen Debatte hatte Rosa Díez, Sprecherin der sozialliberalen fortschrittlichen Partei Unión Progreso y Democracia (UPyD), eine gesetzliche Regelung zur Sprache gebracht, die das gemeinsame Sorgerecht zur bevorzugten Regelung erheben sollte. Daraufhin versprach der Justizminister, in einem halben Jahr den Abgeordneten eine Gesetzesänderung zur Debatte vorzulegen, die das bisher nur bei 10% der Scheidungen ausgesprochene gemeinsame Sorgerecht fördern solle.

Derzeit wird die gemeinsame elterliche Sorge von Richtern nur bei Beantragung und Zustimmung beider Elternteile ausgesprochen. Sind sich die Eltern jedoch uneinig, wird das gemeinsame Sorgerecht laut Gesetz nur im Ausnahmefall angeordnet. Voraussetzung ist, dass die Staatsanwaltschaft eine dahingehende Empfehlung ausspricht und der Richter der Meinung ist, die gemeinsame elterliche Sorge sei im Interesse des Kindes.

In Zukunft soll der Richter allein in jedem Einzelfall entscheiden, unabhängig von den Vorstellungen der Eltern und der Meinung der Staatsanwaltschaft, nur im Interesse des Minderjährigen. Weder der getrennten noch der gemeinsamen elterlichen Sorge soll von vornherein ein Vorzug gegeben werden. Es geht darum, das System flexibler zu gestalten und die beste Lösung für das Kind zu finden. Der staatsanwaltschaftliche Bericht, die Sachverständigen- und psychologischen Gutachten über das Kind und ein von den Eltern zu erstellender „Lebensplan“ mit deren Vorstellungen zur Entscheidungsfindung, Erziehung, Gesundheit u.a. sollen dem Richter bei der Entscheidung helfen.

So wie dieses heikle Thema seit jeher die Experten, Vereinigungen und Parteien spaltet, sorgte die Ankündigung des Justizministers nun auch für unterschiedliche Reaktionen.

Nur die Richter stehen geschlossen hinter dem Vorschlag. Eine Frauenvereinigung lehnte die geplante Änderung ab und führte an, eine richterliche Entscheidung entgegen den elterlichen Wünschen könne nicht im Interesse des Kindes sein. Eine andere sich für das gemeinsame Sorgerecht seit Jahren einsetzende Vereinigung bezeichnete den Vorschlag als ersten Schritt, wünscht sich jedoch darüber hinaus die Einführung der obligatorischen Mediation vor der Aufnahme eines gerichtlichen Scheidungsverfahrens, denn so könnten 80% der Fälle individuell vor Einschaltung eines Richters gelöst werden. Rosa Díez jedenfalls will sich weiter vehement im Parlament für die gemeinsame elterliche Sorge einsetzen, denn ihrer Meinung nach handele es sich um die beste Lösung für das Kind und die dann gleichberechtigten Eltern.

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