Spaniens Verkehrsamt will alternative Transportmittel fördern
Die Verkehrsgeneraldirektion (DGT) will sich jüngsten Meldungen zufolge in diesem Jahr entschieden für die Förderung von Fahrradfahrern und Fußgängern im spanischen Verkehrswesen einsetzen.
Madrid – Durch eine Modifizierung des Verkehrsgesetzes soll der Ära der Vorherrschaft motorisierter Fahrzeuge auf nationalen Straßen ein Ende gesetzt werden.
„Bis dato benachteiligte die geltende Gesetzeslage Fußgänger und Fahrradfahrer“, erklärte diesbezüglich der DGT-Vize-Generaldirektor für Gesetzesfragen, Ramón Ledesma. Schon in Kürze soll das Reglement jedoch den Anforderungen angepasst werden, die dem Modell einer modernen Stadt gerecht werden, wie es in jüngster Zeit vermehrt auch von Gemeinderäten und Radfahrer- und Fußgängervereinigungen gefordert wird.
„Die DGT möchte die Nutzung des Fahrrads nicht nur als alternatives, sondern vor allem als vorrangiges Transportmittel fördern“, meinte Ledesma weiter, da es sowohl „für die Beweglichkeit, als auch für die Verringerung der Luftverschmutzung gut ist“.
Nach Angaben von Verkehrsgeneraldirektor Pere Navarro gibt es noch einen weiteren Grund, es handle sich nämlich um ein besonders sicheres Transportmittel. Demnach sind laut offizieller Angaben 2009 nur 13 Fahrradfahrer tödlich verunglückt, und dass bei spanienweit zwei Millionen Menschen, die täglich das Fahrrad als Fortbewegungsmittel nutzen.
„Es mag zwar der Eindruck vorherrschen, dass Fahrrad fahren in der Stadt ein großes Risiko bedeutet, dem ist aber nicht so“, betonte Navarro im Hinblick auf diese Zahlen.
Bislang werden Fahrräder in der spanischen Gesetzgebung genauso behandelt wie motorisierte Fahrzeuge. Dank der angekündigten Reform sollen Fahrräder künftig auch auf Bürgersteigen benutzt werden dürfen, die breiter als drei Meter sind. Lediglich einen Abstand von einem Meter zur Häuserfront müssen die Radfahrer dabei einhalten. Auch müssen sie sich nicht mehr nur auf der rechten Fahrspur halten, sondern dürfen auf Straßen mit einer Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h auch jegliche andere Spur benutzen. Die Nutzung eines Schutzhelms soll außerdem mit großer Wahrscheinlichkeit nur auf Landstraßen Pflicht sein.
Ein erster Entwurf zu der neuen Gesetzgebung soll bereits in Kürze vorgestellt werden. Dabei soll insbesondere darauf geachtet werden, dass den Gemeinderäten ein Entscheidungsspielraum im Hinblick auf die Einführung der geänderten Normative eingeräumt wird.[bsa_pro_ad_space id=“8,13″ if_empty=“13″ delay=“5″]