Geldwäsche, Terrorismus und Bürgerpflichten


Ein Artikel von Dr. Armin Reichmann

Wenn ein neues Gesetz in Kraft tritt, muss man es auch kennen, denn, das weiß jeder: „Unkenntnis schützt vor Strafe nicht“.

Daneben gibt es aber auch Gesetze, die so fern von dem eigenen täglichen Leben sind, dass man sie getrost ignorieren kann. Das „Gesetz zur Vermeidung von Geldwäsche und der Finanzierung des Terrorismus“ (in Spanien: Ley 10/ 2010 de prevención del blanqueo de capitales y de la financiación del terrorismo) oder in Deutschland: Geldwäschegesetz (GwG) vom 13. August 2008 (BGBl. I 2008, S. 1690) ist ein solches Gesetz. Denn wer beschäftigt sich denn schon mit Geldwäsche und Terrorismus?

Schon der Titel ist ein Anachronismus: Wie kann man ernsthaft glauben, man könne Straftaten per Gesetz verbieten? Aber: Dieses Gesetz zu ignorieren, wäre ein großer Fehler, denn, auch wenn die Überschrift etwas völlig anderes aussagt, greift dieses Gesetz tief in unser tägliches Leben ein. Nur ein Beispiel: Wer vor einem spanischen Notar für eine Gesellschaft handelt, muss nun die Namen der Personen angeben, die mehr als 25% der Anteile oder Aktien halten.

Man sieht: Anders als der geradezu dramatische Titel aussagen mag, verpflichtet dieses Gesetz zu allerlei Maßnahmen, die definitiv nichts mit Geldwäsche oder Terrorismus zu tun haben. Noch viel schlimmer: Während unser gutes altes Strafgesetzbuch Straftaten aller Art von der Sachbeschädigung bis zum Mord als „Untaten“ qualifiziert und dafür Strafen festlegt, geht dieses Gesetz in eine völlig andere Richtung. Wir Bürger sollen nämlich zu Kontroll-, Überwachungs- und Informationsbeschaffungsmaßnahmen gezwungen werden, ohne dass eine konkrete Gefahr oder gar konkrete Indizien für eine Straftat vorliegen würden. Um es auf das Strafgesetzbuch zu übertragen: Es geht also nicht mehr um einen konkreten Verdacht, (ein Mann betritt mit einer Pistole in der Hand eine Bank), bei dem der Bürger tätig werden soll/muss, sondern darum, schon theoretisch oder potentiell verdächtige Handlungen zu erfassen, zu notieren und gegebenenfalls weiterzuleiten. Um im Bild zu bleiben: Potentiell verdächtig ist damit auch schon der Mann, der mit hochgeschlagenem Mantelkragen die Bank betritt.

Aber das fragliche Gesetz geht noch weiter. Wenn Sie „Geldwäsche“ bisher mit Drogenhandel und Waffenschmuggel verbunden haben, irren Sie sich gewaltig. Bei „Geldwäsche“ geht es nach dem Wortlaut des Gesetzes in Wahrheit um jedes „Vermögen das aus einer strafbaren Handlung“ stammt und, weil man schon mal dabei ist, werden hierunter auch noch ausdrücklich „nicht gezahlte Steuern“ gerechnet.

Spätestens an dieser Stelle sollte man die Absicht des Gesetzes erkennen. Der Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismus ist selbstverständlich eine wesentliche und wichtige Aufgabe für den Staat und alle Bürger; ist es aber wirklich nötig, dass ein Bankangestellter, Immobilienmakler, Notar, Rechtsanwalt, Kaufmann jeder Art, Antiquitätenhändler, Juwelier, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Stiftungen und Verbände (um nur einige zu nennen, denn eigentlich sind wir es praktisch alle) Personendaten und Kopien von Ausweisen sorgfältig notieren und kopieren müssen, wenn sie eine einfache Steuerhinterziehung vermuten? Und was hat das alles mit „Geldwäsche und Terrorismus“ zu tun? Bleibt nur die ironische Frage: Gilt Steuerhinterziehung nun denn als „Geldwäsche“ oder als „Förderung des Terrorismus“? Und noch etwas muss allen klar sein: Wo Informationen gesammelt werden, hat der Staat auch Zugriff darauf, „Vorratsspeicherung“ sozusagen. Irgendwann braucht es keine Steuerfahndung mehr, denn alle Bürger müssen sich ja wechselseitig bespitzeln.

Ich halte ein solches Gesetz für sehr bedenklich, weil der Bürger bereits in einem weiten Vorfeld einer (angeblichen) Straftat tätig werden soll, jetzt reichen auch schon Mutmaßungen und Verdächtigungen aus, um einen unliebsamen Nachbarn oder Konkurrenten in Schwierigkeiten zu bringen. Waffen und Sprengstoff sollte man verbieten, aber praktisch jede nennenswerte Geldbewegung, sei es bar oder auch über eine Bank, vorsorglich zu kriminalisieren (verdächtigen) heißt, diese Vorgänge unter einen Generalverdacht zu stellen. Ein hartnäckig schwei­gender Bankräuber hat es da leichter: Für den gilt die Unschuldsvermutung.

Dr. Reichmann

Rechtsanwälte

Frankfurt am Main und

Palma de Mallorca

Steinlestr. 7

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