Madrid – Nach dem Willen des Justizministeriums sollen die Gerichte im Verlauf von drei Wochen ihre normale Tätigkeit wieder aufnehmen. Stufenweise kehren die Justizbeamten an die Arbeit zurück. In der ersten Woche ab dem 12. Mai waren es 30 bis 40% der Belegschaft. In der zweiten Woche sollen dann schon 60 bis 70% arbeiten und die Nachmittagsschicht wieder aufgenommen werden. In der dritten Woche werden 100% erreicht. Der Zeitplan könnte jedoch Verzögerungen erfahren, je nachdem, wie sich die Epidemie entwickelt.
Mit der stufenweisen Rückkehr der Justizbeamten an ihre Wirkungsstätten wird jedoch die Aussetzung aller nicht dringlichen Verfahren vorerst nicht aufgehoben. Doch auch wenn noch keine Verhandlungen stattfinden, ist es notwendig, dass die Richter damit beginnen, die Schriftsätze zu bearbeiten, die in den vergangenen Wochen über Lexnet, das telematische Zustellsystem der Justizverwaltung, eingereicht wurden.
Der Justizgeneralrat, CGPJ, und Justizminister Juan Carlos Campo haben noch nicht entschieden, wann die gerichtliche Tätigkeit wieder vollständig aufgenommen und der Stopp der Verfahren, der mit dem Alarmzustand in Kraft getreten ist, beendet wird. Geht alles nach Plan, sollen die Fristen wieder aktiviert werden, wenn die gesamte Belegschaft wieder arbeitet. Ab wann genau wieder Verhandlungen angesetzt werden, ist noch nicht bekannt.
Die Interessenvertretungen der Richter und Staatsanwälte haben eine gemeinsame Stellungnahme herausgegeben, in welcher sie ihr Unbehagen über den Mangel an Information und Konsens über die Maßnahmen, die in den vergangenen Wochen ergriffen wurden, zum Ausdruck gebracht haben. Sie forderten außerdem, den Schutz der Mitarbeiter zu gewährleisten und die technologischen Ressourcen bereitzustellen, die unverzichtbar sind, um die Etablierung des elektronischen Rechtsverkehrs voranzutreiben, mittels dessen ein Chaos infolge Epidemiemaßnahmen vermieden werden soll.
Der Justizgeneralrat hat zum Schutz der Justizangestellten den Vertrag mit einem Medizinunternehmen, das für die jährlichen ärztlichen Untersuchungen der über 5.400 Richter zu- ständig ist, erweitert, um serologische Tests zu machen, die feststellen, ob sie Antikörper gegen Covid-19 aufweisen.