Geringere Geldstrafen

Finanzministerin María Jesús Montero. FOTO: EFE

Finanzministerin María Jesús Montero. FOTO: EFE

Die Finanzbehörde senkt die Strafen für Nichtabgabe der umstrittenen Erklärung von Auslandsvermögen (Modell 720)

Madrid – Die spanische Regierung sieht sich gezwungen, das allgemein kritisierte Gesetz über die Erklärung von Auslandsvermögen, auch als Modell 720 bekannt, zu ändern. Erneut hatte sie einen Verweis des Europäischen Gerichtshofs erhalten, der insbesondere die ungewöhnlich harten Strafen wegen unpünktlicher oder Nichtabgabe der Erklärung für unangemessen hält. Jetzt wird das Finanzministerium die Sanktionen wegen Nichtdeklarierung bedeutend senken und, anstatt der „Nichtverjährung“ des Delikts, seine Verjährung auf vier Jahre festgelegt. Die Änderung der Norm erfolgte nach einer Serie von Eingaben der sozialistischen Parlamentsfraktion gegen das Gesetz, das auch die Gesellschaftssteuer und die Abgaben der Nichtresidenten regeln soll und derzeit im Senat diskutiert wird.

Die vorgenommenen Gesetzesänderungen sehen die Verjährungsfristen vor, die im allgemeinen Steuergesetz – Ley General Tributaria – angegeben sind. Damit verjähren Delikte im Zusammenhang mit dem Modell 720, ebenso wie bei allen anderen Steuervergehen, nach vier Jahren. Sanktionen können nicht 50% der hinterzogenen Summe betragen.

Das Modell 720 wurde 2012 während der Finanzkrise, durch die PP-Regierung und ihren Finanzminister Cristóbal Montoro ins Leben gerufen. Es handelt sich um eine informative Erklärung, zu der alle Steuerzahler verpflichtet sind, deren fiskalischer Wohnsitz in Spanien ist und die Vermögen und Rechte im Ausland besitzen – Immobilien, Bankkonten, Aktien etc., deren Wert 50.000 Euro übersteigt.

Obwohl es sich um eine rein informative Erklärung handelt, werden extrem hohe Geldstrafen wegen fehlender Daten oder verspäteter Abgabe erhoben – teilweise bis zu 150% der nicht deklarierten Vermögenswerte. Außer diesem äußerst harten Sanktionssystem ist es den europäischen Juristen nicht entgangen, dass Verjährungsregeln völlig fehlen.

Nach diversen fruchtlosen Warnungen hat das Justiztribunal der Europäischen Union am 27. Januar ein Urteil gefällt, welches das unverhältnismäßige Bestrafungssystem sowie die fehlende Verjährungsfrist für illegal erklärt. Nach Ansicht der Luxemburger Richter widersprechen die spanischen Normen, so wie sie formuliert sind, dem Recht des freien Zahlungsverkehrs. Das gilt auch für die Höhe der Geldstrafen, die den Wert des nicht deklarierten Vermögens sogar übersteigen können.

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