Geruchs­verschmutzung


In das Emissionsgesetz wird ein Artikel über die Belastung durch Gerüche aufgenommen

Kanarische Inseln – Die Kanarenregierung hat damit begonnen, die europäischen Emissionsrichtlinien in die regionale Gesetzgebung zur Luftverschmutzung einzuarbeiten. Das geplante Dekret zum Schutz der Atmosphäre des Archipels des kanarischen Umweltministeriums befindet sich in der Phase der öffentlichen Bekanntmachung. Es enthält einige spezifische Grenzwerte, die der Insellage und ihrem ultraperipheren Charakter Rechnung tragen. Ungewöhnlich ist, dass in dieses Dekret auch das Konzept der „Geruchsverschmutzung“ (Contaminación por olor) aufgenommen wurde. Ein Begriff, der ob seiner Ungenauigkeit konkreter Bewertungsmaßstäbe bedarf.

Diese festzulegen, gestaltet sich schwierig, da es nicht immer einen präzisen Zusammenhang zwischen den Substanzen, die ausgestoßen werden, und ihren negativen olfaktorischen Auswirkungen gibt. Dennoch müssen Bezugspunkte für die Luftqualität im Hinblick auf Gerüche etabliert werden, um die Verpflichtung zur Vorbeugung und Kontrolle von Geruchsbelastungen zu konkretisieren.

Anlagen, von denen Geruchsbelastungen ausgehen können, müssen künftig ein Register führen, in welches alle Beschwerden über Geruchsbelästigung eingetragen werden. Die zuständige Behörde, die Agencia Canaria de Protección del Medio Natural, kann, wenn Belastungen vorliegen, die Durchführung von Studien zur Identifizierung derjenigen Substanzen, die den Geruch hervorrufen, sowie Maßnahmen zur Vermeidung der Belastung einfordern.

Einige Stimmen befürchten, dass nach Inkrafttreten des Dekrets eine Klagewelle gegen Geruchsemissionen aller Art losbrechen könnte, gegen die man sich bisher in Ermangelung eines entsprechenden Gesetzes nicht wehren konnte.

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