Härtere Strafen für Verkehrsdelikte


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Senat beschließt Reform des Strafgesetzbuches

Madrid – Die Witwe eines Mannes, der 2015 von einem Lastwagen überfahren und ohne Hilfeleistung zurückgelassen wurde, hat im Internet eine Kampagne für eine Verschärfung der Strafen bei Verkehrsdelikten mit Todesopfern durchgeführt. Sie hatte Ende 2016 mehr als 250.000 Unterschriften dem damaligen Justizminister übergeben. Nun segnete der Senat vor Kurzem die entsprechende Reform des Spanischen Strafgesetzbuches Código Penal ab.

Zu den wichtigsten Neuerungen gehört das neu aufgenommene Delikt der Fahrerflucht. Wird der Unfall auf fahrlässiges Verhalten zurückgeführt, droht eine Gefängnisstrafe von 2 bis 4 Jahren. Liegen weder Vorsatz noch Fahrlässigkeit vor, drohen 3 bis 6 Monat Gefängnis. Bislang existierte nur das Delikt der Unterlassenen Hilfeleistung, das jedoch nur zur Anwendung kam, wenn das Opfer noch am Leben war und keine andere Person ihr hätte helfen können. Das ergab den Widerspruch, dass eine Fahrerflucht mit Verletzten ein Delikt ergab, mit Todesopfern jedoch nicht.

Neu ist auch, dass ein Verstoß gegen die Verkehrssicherheit, der Verletzte oder Todesopfer zur Folge hat, automatisch als schwere Fahrlässigkeit gewertet wird. Es drohen Gefängnisstrafen von bis zu einem Jahr bzw. zwischen einem und 4 Jahren. Zu den wichtigsten Verstößen gegen die Verkehrssicherheit gehören das Fahren unter Drogen- oder Alkoholeinfluss, überhöhte Geschwindigkeit oder Fahren ohne Führerschein. Bislang wertete der Richter den Einzelfall und entschied oftmals gegen die schwere Fahrlässigkeit.

Die Höchststrafe lag im Falle schwerer Fahrlässigkeit mit Todesfolge bei vier Jahren, die Zahl der Todesopfer war dabei unerheblich. Nun sieht das Strafgesetzbuch bei mehr als einem Todesopfer Gefängnisstrafen von bis zu 9 Jahren vor.

Eine weitere bedeutende Änderung liegt darin, dass ein schwerer Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung wie ein verbotenes Überholmanöver, die Nichtbeachtung einer roten Ampel oder eines Stopp-Schildes, die Benutzung des Mobiltelefons, die Nichteinhaltung des Mindestabstandes von 1,5 m beim Überholen eines Fahrradfahrers etc. mit der Folge eines verletzten oder tödlich verunglückten Unfallopfers als leichte Fahrlässigkeit und damit wieder als Delikt gewertet wird. Was insbesondere für die Opfer von Bedeutung ist, weil sie strafprozessrechtlichen Schutz genießen und Anrecht auf einen Pflichtverteidiger, auf das Vorgehen der Staatsanwaltschaft oder auf gerichtliche Gutachten haben.

Die Verkehrsunfallopfer begrüßten die Verschärfung der Strafen und die Reform des Strafgesetzbuches.

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