Gestohlene Babys: Bitte um schnellere Aburteilung


Betroffene der gewaltsamen Adoptionen demonstrieren in Madrid vor dem Abgeordnetenhaus. Foto: EFE

Interessenvertreter der Betroffenen trafen mit dem Chef des Richterrates zusammen

Kanarische Inseln/Madrid – Mehrere Interessengemeinschaften der Betroffenen von Tausenden Fällen von Babyraub, die in den 40er- bis 90er-Jahren auf Geburtsstationen in ganz Spanien verübt wurden, sind mit dem Präsidenten des Obersten Gerichtshofes und des Generalrates der Justiz, Carlos Lesmes, zusammengetroffen, um ihm ihre Besorgnis darüber kundzutun, dass von den unzähligen Fällen von illegalen Adoptionen bisher nicht einer durch ein Urteil abgeschlossen worden ist.

Laut einem Bericht des Nationalen Gerichtshofes aus dem Jahr 2009 geht es um mindestens 30.000 Fälle gewaltsamer Kindesentziehungen. Den Betroffenenverbänden geht es jedoch nicht um Zahlen, sondern sie fordern einfach nur, dass die Fälle aufgeklärt werden.

Eine der teilnehmenden Organisationen ist Sin Identidad (Ohne Identität) von den Kanaren. Ihr Sprecher, Francisco González de Tena, berichtete: „Wir wollten, dass die dritte Gewalt im Staat um unsere Situation weiß, und haben sehr konkrete Ansätze vorgestellt.“

De Tena ist Soziologe und Autor mehrerer Bücher zum Thema und legte Carlos Lesmes die Notwendigkeit dar, eine Menschenrechtsarbeitsgruppe ins Leben zu rufen, die Informationen und Zeugenaussagen der Opfer und Familien sammelt. Besonders wichtig sei es, Kindesraub und illegale Adoptionen als Verbrechen ohne Verjährung einzustufen. In vielen Verfahren, die nicht abgeschlossen wurden, beriefen sich die Richter darauf, dass die Taten schon verjährt seien. Worauf der Präsident des Justizgeneralrates erklärt habe, diese Einstufung sei Sache des Gesetzgebers.

Carlos Lesmes wies darauf hin, wie schwierig es sei, dieses Problem auf einheitliche Weise anzugehen, da die Richter in verschiedenen Teilen des Landes zu sehr unterschiedlichen Einschätzungen gekommen seien, und der Oberste Gerichtshof die Rechtsauslegung nicht vorschreiben könne.

Ebenso wie die Justiz sind auch die staatlichen Behörden nicht hilfreich bei der Aufarbeitung des Unrechts. Das Institut für soziale und soziosanitäre Betreuung (IASS) beispielsweise legt den Betroffenen, nach Aussagen von Francisco González de Tena, zahlreiche Hindernisse bei der Akteneinsicht in den Weg.

Die Opfer des Kindesraubes fürchten, dass die beiden in die Fälle verwickelten Gynäkologen aus Altersgründen bald nicht mehr abgeurteilt werden können. Eine Hauptdrahtzieherin der illegalen Adoptionen, Ordensschwester Sor María, starb 2013, bevor sie vor Gericht gestellt werden konnte.

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