Sechs Jahre lang waren illegale Einwanderer von der kostenfreien öffentlichen Gesundheitsversorgung ausgeschlossen
Madrid – Sechs Jahre nach ihrer Abschaffung mittels eines Königlichen Dekrets ist nun die „universelle Gesundheitsfürsorge“ wieder eingeführt worden.
Im April 2012 hatte die damalige Regierung unter Mariano Rajoy die illegalen Einwanderer von der kostenfreien Gesundheitsversorgung ausgeschlossen. Es hieß lapidar, die Maßnahme diene zur Erhaltung des Nationalen Gesundheitssystems in den Krisenzeiten. Im März 2015, kurz vor den Generalwahlen, hatten sämtliche politische Parteien, außer der regierenden Partido Popular und Ciudadanos, die Wiedereinführung der „universellen Gesundheitsfürsorge“ für alle, also auch für Einwanderer ohne geregelte Aufenthaltserlaubnis, versprochen. Doch dann kam die PP wieder an die Regierung. Und illegale Einwanderer, ausgenommen Schwangere oder Minderjährige, mussten weiterhin selbst für ihre ärztliche Behandlung aufkommen, wenn sie nicht das Glück hatten, karitative Unterstützung zu erhalten.
Mitte September hat das Abgeordnetenhaus nun das Königliche Dekret beschlossen, welches den Einwanderern nach Betreten des spanischen Hoheitsgebietes die Gesundheitsfürsorge garantiert. Allerdings gibt es weiterhin einige Einschränkungen. Bestimmte Regelungen müssen noch in einem Gesetz konkretisiert werden.
Die Freude von José Félix Hoyo, Präsident der Organisation „Médicos del Mundo“, war verständlicherweise verhalten, denn viele wichtige Details, beispielsweise über die konkreten Voraussetzungen des Zugangs zu Leistungen des öffentlichen Gesundheitswesens, seien noch ungeklärt. Laut Hoyo solle es weiterhin Unterschiede geben, je nachdem, ob die Einwanderer legal oder illegal seien, und ob sie sich weniger oder mehr als 90 Tage im Land aufgehalten hätten.
Experten vermuten, seit 2014 sei 4.755 illegalen Einwanderern der Zugang zum öffentlichen Gesundheitswesen verwehrt worden, obwohl es sich auch um 194 schwangere Frauen und um 322 Minderjährige gehandelt habe, die sehr wohl ein Anrecht auf kostenfreie gesundheitliche Versorgung gehabt hätten.[bsa_pro_ad_space id=“8,13″ if_empty=“13″ delay=“5″]